Ludwig: Nicht nur einzelne Waffenverbots-Bereiche sollen ausgewiesen werden.
Wien fordert, die gesamte Stadt zur Waffenverbotszone zu machen. Eine entsprechende Stellungnahme sei an die Landespolizeidirektion ergangen, teilte das Büro von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Montag der APA mit. Die Stadt spricht sich damit dagegen aus, nur einzelne Flächen als Verbotszonen auszuweisen.
In der der APA vorliegenden Stellungnahme zeigt sich die Stadt überzeugt, dass es "nicht einsichtig" ist, ein Waffenverbot lediglich auf einzelne Plätze zu beschränken. Es dürfe aus präventiven Gründen auch "keinesfalls" die Wirkung erzielt werden, dass in der Zone verbotene Verhaltensweisen anderswo erlaubt und gesellschaftlich akzeptiert sind, wird betont.
FPÖ-Klubobmann Gudenus hält Bürgermeister Ludwigs Forderung nach einem generellen Waffenverbot als klares Schuldeingeständnis der Wiener SPÖ. "Wenn Bürgermeister Ludwig ein generelles Waffenverbot fordert, kann man nur von einem Schuldeingeständnis der Wiener SPÖ sprechen. Die Zunahme von Gewaltverbrechen mit Stichwaffen ist nämlich einzig und allein auf die verfehlte Migrationspolitik der rot-grünen Stadtpolitik zurückzuführen", sagte Gudenus.
Wiener Polizei skeptisch
Die Wiener Polizei hat sich am Montag auf Anfrage der APA skeptisch bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit gezeigt, eine Waffenverbotszone im gesamten Wiener Stadtgebiet einzurichten. Aufgrund der derzeitigen Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) sei dies "an bestimmten rechtlichen Orten zulässig".
Das ist weiter näher dadurch definiert, "wenn befürchtet werden kann, dass es zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen wird", wie es in einer Stellungnahme der Landespolizeidirektion (LPD) Wien. Dementsprechend ist bei der Prüfung laut LPD "insbesondere zu berücksichtigen, ob es bereits zu vorangegangenen gefährlichen Angriffen gekommen ist".
Die Polizei versicherte, dass alle Vorschläge der Politik inhaltlich und rechtlich in die Prüfung einfließen werden. Aber: "Die Erlassung einer Verordnung für das ganze Landesgebiet Wien wird aber aufgrund der derzeit gültigen Gesetzesformulierung 'an bestimmten öffentlichen Orten' wohl rechtlich nicht zulässig sein."