Fall Kampusch

Härtere Strafen für Entführer

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Das Justizministerium plant strengere Strafen für Entführer. Bis zu 20 Jahren soll das Strafausmaß ausmachen. Bisher wären maximal 10 Jahre Haft möglich.

Das Justizministerium plant nach dem Fall Kapusch strengere Strafen für drastische Fälle von Freiheitsentziehung. Der Strafrahmen des Paragrafen 99 im Strafgesetzbuch (StGB) soll angehoben werden. "Wir haben bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Lücke zwischen erpresserischer Entführung und bloßer Freiheitsentziehung schließen soll" , berichtete Christoph Pöchinger, der Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ).

Derzeit: Nur zehn Jahre
Wäre Wolfgang Priklopil, der Entführer von Natascha Kampusch, nach deren Flucht nicht freiwillig aus dem Leben geschieden, hätten ihn im Fall eines Strafprozesses und einer Verurteilung, aus heutiger Sicht höchstens zehn Jahre Haft erwartet. Da er keine Lösegeldforderungen gestellt, wäre er lediglich wegen erpresserischer Entführung angeklagt worden.

Gesetzteslücke
Der Paragraf 99 StGB sieht in der aktuellen Fassung grundsätzlich einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft vor. Bei extremen Delikten, die länger als ein Monat andauern, kann die Strafe auf maximal zehn Jahre erhöht werden. Für das Justizministerium steht fest, dass der Gesetzgeber bei diesen Bestimmungen "nicht an derart außerordentliche Fälle von Freiheitsentziehung wie im Fall Kampusch gedacht hat", sagte Pöchinger. Vorwerfbar sei das nicht, zumal es derart schlimme Verbrechen hier zu Lande bisher nicht gegeben habe, meinte er.

Novelle geplant
Das Ministerium arbeitet daher daran, den im Paragraf 99 StGB vorgesehenen Strafrahmen zu überarbeiten. Der Strafrahmen soll in besonders schweren Fällen auf zehn bis zu 20 Jahre erhöht werden, erklärte Pöchinger. BZÖ und FPÖ sehen jedoch weiterhin einen zu milden Umgang mit Straftätern und fordern härtere Strafen.

Lebenslang
BZÖ-Obmann Peter Westenthaler erklärte in einer Presseaussendung: "Seit Wochen fordern wir eine massive Verschärfung des Strafrahmens bei Missbrauch und Entführung. Ich bin sehr froh, dass nun seitens des Justizministeriums weitere Verschärfungen angedacht werden." Außerdem erneuerte Westenthaler die Forderung nach lebenslangen Haftstrafen bei Kindesmissbrauch. Der BZÖ-Chef trat in diesem Zusammenhang neuerlich für eine öffentliche Straftäterdatenbank "im Bereich der Kindesmissbrauchsdelikte" ein.

FPÖ: "völliges Versagen"
Ähnliche Forderungen wie das BZÖ erhebt auch FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache. In einer Presseaussendung warf er Justizministerin Gastinger " völliges Versagen" vor. Diese betreibe "statt dem Opferschutz Steckenpferde wie Luxushäf'n, Sex im Gefängnis oder die Einführung der Home-Ehe". Strache verlangte in schweren Fällen von Kindesmissbrauch lebenslange Haftstrafen, ebenso sei "bei Kinderschändern in Zukunft auch die chemische Kastration anzuwenden".

Im Justizministerium war man bemüht, Ruhe zu bewahren. "Das bestehende Gesetzesgefüge muss stimmig bleiben", stellte Pöchinger fest.

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