Ex-Politiker bleibt zur Regelung seines beruflichen Fortkommens bis zum 20. August auf freiem Fuß.
Das Wiener Landesgericht hat dem ehemaligen FPÖ-Generalsekretär und späteren BZÖ-Obmann Peter Westenthaler am Mittwoch einen Strafaufschub gewährt. Diesen hatte Westenthaler zur Regelung seines beruflichen Fortkommens beantragt. Um dies bewerkstelligen zu können, bleibt der 50-Jährige bis zum 20. August auf freiem Fuß, gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn in einer Presseaussendung bekannt.