Gesetze sind durch

Haftenlassungspaket vom Justizausschuss beschlossen

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Künftig sollen bedingte Entlassungen aus der Haft erleichert werden. Bergers "Schwitzen statt Sitzen" kommt.

Auch die Möglichkeit von gemeinnütziger Arbeit statt kurzen Ersatzfreiheitsstrafen soll gesetzlich verankert werden. Ausländische Häftlinge sollen nach halber Haft entlassen und mit Rückkehrverbot abgeschoben werden können. Ebenfalls beschlossen: Das neue Suchtmittelgesetz und eine zentrale Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Alternativen zur Haft
Justizministerin Maria Berger (S) erwartet sich vom Haftentlastungspaket Alternativen zur Haft und verweis darauf, dass Österreich ohnehin führend bei der Verhängung von Freiheitsstrafen sei. Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser sieht im Gesetzespaket zumindest einen Schritt in die richtige Richtung, hätte sich aber mehr gewünscht. Auch die ÖVP stimmte dem Paket zu. Von FPÖ und BZÖ wurde das Haftentlastungspaket dagegen abgelehnt. FP-Abgeordneter Peter Fichtenbauer befürchtet "Kriminaltourismus".

Korruptionsstaatsanwalt
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und FPÖ abgesegnet wurde laut Parlamentskorrespondenz das Strafprozessreformbegleitgesetz II, das insgesamt 24 Gesetze an die ab 2008 geltende Strafprozessreform anpasst. Inhaltlich interessantester Punkt ist aber die Schaffung einer zentrale Korruptionsstaatsanwaltschaft, die bundesweit für die Leitung des Ermittlungsverfahrens bei einem speziellen Katalog von Straftaten zuständig ist.

Rechtsanwalt-Bachelor
Ebenfalls beschlossen: Eine Novelle der Exekutionsordnung, die das Verfahren bei der Zwangsverwaltung von Liegenschaften moderner und schlanker gestalten soll, und die Anpassung der Rechtsanwalts- und der Notariatsordnung. Damit werden die Berufe des Rechtsanwalts bzw. des Notars auch für Absolventen von Bachelor-Studien geöffnet.

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