Hitlers Geburtshaus in Braunau soll mehr wert sein, als der Staat bezahlen will.
Erneut beschäftigt das Geburtshaus von Adolf Hitler in der Braunauer Innenstadt die Gerichte. Nachdem die Enteignung der Immobilie juristisch durch ist, will die Ex-Besitzerin jetzt mehr Geld vom Staat, als ihr zugesprochen wurde. Auf 310.000 Euro war das Haus in der Salzburger Vorstadt 15 taxiert worden. Am Landesgericht Ried wird seit Freitag geprüft, ob der Preis in Ordnung geht.
Eigenes Gesetz für Enteignung erlassen
Im Zivilverfahren wurden zunächst zwei Gutachter für die bautechnische Expertise sowie zur Wertermittlung des Hauses beauftragt. Die Republik muss hierfür mit 10.000 Euro in Vorleistung gehen, wie Gerichtssprecher Walter Koller bestätigte.
Nachdem Gespräche mit der Besitzerin gescheitert waren, wurde für die Enteignung des Hauses 2016 eigens ein entsprechendes Gesetz erlassen, um eine Nutzung im Sinne einer nationalsozialistischen Wiederbetätigung auszuschließen. Dieses hatte die Eigentümerin erfolglos beim Verfassungsgerichtshof angefochten.