Zahlreiche Fragen nicht beantwortet

Ibiza-Anwalt von U-Ausschuss gegrillt

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Wiener Anwalt soll Aufnahmen vorbereitet und danach Parteien angeboten haben.

Wien. Jener Wiener Anwalt, der in die Vorbereitung des Ibiza-Videos involviert gewesen und das brisante Material vor der Veröffentlichung mehreren Parteivertretern angeboten haben soll, hat sich am Mittwoch im U-Ausschuss äußerst zugeknöpft gegeben. Mit dem Verweis auf die gegen ihn laufenden Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft und anhängige Verfahren bei der Rechtsanwaltskammer machte er bei beinah allen Fragen von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch.

"Wegen der Gefahr der Selbstbelastung kann ich diese Frage nicht beantworten", war einer der häufigsten Sätze, die die Abgeordneten an diesem Vormittag zu hören bekamen. Auch der wiederholten Aufforderung von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl, den Entschlagungsgrund glaubhaft zu machen, wollte der Anwalt nicht nachkommen. Denn "mit Blick auf die gegen mich laufenden Ermittlungsverfahren" gehe auch die "Plausibilisierung mit der Gefahr der Selbstbelastung" einher, entgegnete er: "Ich fühle mich außerstande, darauf zu antworten."

Wollte zahlreiche Fragen nicht beantworten

Nicht einmal, ob er Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus bzw. den ehemaligen Leibwächter Straches oder den Einfädler des Ibiza-Videos, Detektiv Julian H., kenne, wollte er beantworten. Alle genannten Personen stünden im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen ihn. Selbst allgemeine Fragen, was er denn unter einem "investigativ-journalistischem Projekt" (als solches hatte er das Ibiza-Video über seinen Rechtsvertreter in einem Interview bezeichnet) verstehe, wollte er nicht beantworten. Und wenn der Anwalt sich einmal nicht auf die Gefahr der Selbstbelastung berief, führte er teils seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ins Treffen. Dafür erfuhren die Abgeordneten, dass er noch nie auf der spanischen Mittelmeerinsel Ibiza war.

Unter anderem werde in einem Verfahren wegen Täuschung, Beitragstäterschaft, Missbrauch von Aufnahmegeräten, Urkundenfälschung und Vergehen gegen das Datenschutzgesetz ermittelt. In einem weiteren wegen Verleumdung und Betrugs, wie er auf eine entsprechende Frage von ÖVP-Fraktionsführer Wolfgang Gerstl antwortete. Zudem seien bei der Rechtsanwaltskammer Wien zehn Verfahren anhängig. Er sei seit 2005 als Rechtsanwalt in Wien tätig und betreibe seit 2010 eine Einzelkanzlei, spezialisiert auf Immobilien- und Baurecht.

Zur Motivlage wollte er nichts sagen

Die Bestrebungen der Abgeordneten, Licht in die Entstehung des Ibiza-Videos zu bringen, gingen vorerst ins Leere. Auch zur Motivlage wollte er nichts sagen, freilich mit Verlauf auf die gegen ihn geführten Verfahren. Details zu den angestrebten Verkaufsversuchen des Videos an Parteien gab es auch nicht. Bereits in den vergangenen Sitzungen hatten etwa ehemalige Berater der SPÖ geschildert, wie ihnen der Wiener Anwalt erfolglos das Ibiza-Video im Zuge des Nationalratswahlkampfes 2017 schmackhaft habe machen wollen.

Am Nachmittag steht dann einmal mehr die offenbar nicht immer friktionsfrei verlaufende Zusammenarbeit auf Ermittlerseite im Fokus. Zu Wort kommt Staatsanwältin Christine Jilek, die bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) für Teile der Ermittlungen in der Ibiza-Causa wie etwa die "Schredderaffäre" zuständig war, aber das Handtuch geworfen hatte. Über ihre Beweggründe und etwaige Widerstände bei ihrer Arbeit werden sie die Abgeordneten wohl befragen. Neben Anwalt M. und Jilek ist auch eine Beamtin des Finanzministeriums geladen.

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