Ob man sich an den VfGH, den OGH oder das Arbeitsgericht wendet, ist noch offen.
Der ÖGB geht mit rechtlichen Schritten gegen die Abschaffung des Karfreitag-Feiertags vor. Einen entsprechenden einstimmigen Vorstandsbeschluss hat der Gewerkschaftsbund am Dienstag gefällt. Ob man sich an den VfGH, den OGH oder das Arbeitsgericht wendet, ist noch offen.
Grundlage für die Entscheidung des ÖGB, war ein Gutachten der Arbeitsrechtler Monika Schlachter (Uni Trier) und Martin Risak (Uni Wien). Demnach ist der Eingriff in den Generalkollektivvertrag zwar grundsätzlich möglich, aber in dieser Form unverhältnismäßig, denn die Diskriminierung hätte auch mit gelinderen Mitteln beseitigt werden können, erläutert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian in einer Aussendung.
Im nächsten Schritt wird gemeinsam mit einem Anwalt die konkrete weitere Vorgangsweise "gegen diesen unverhältnismäßigen Eingriff in eine kollektivvertragliche Regelung" geklärt. Möglich sind neben einem Normprüfungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof auch Feststellungsverfahren beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht oder beim Obersten Gerichtshof.
⚠️ EILMELDUNG ⚠️ Jetzt ist es fix: Die Abschaffung des #Karfreitag als #Feiertag wird ein gerichtliches Nachspiel haben - der #ÖGB klagt! Das Gesetz ist ein Eingriff in #Kollektivverträge! #Gerechtigkeit #Gleichberechtigung
— Michael Raunig (@RaunigMichael) May 14, 2019