Neues Ärztegesetz

Kdolsky wollte Ärztekammer zurechtstutzen

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Am letzten Arbeitstag hat die Ex-Gesundheitsministerin ein Abschiedsgeschenk gemacht - laut Kammer das "reinste Guantanamo für die Ärzte".

Die frühere ÖVP-Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky hat ihrem Nachfolger Alois Stöger von der SPÖ ein Abschiedsgeschenk hinterlassen, das vor allem die Ärztekammer empört. An ihrem letzten Arbeitstag, dem Tag der Angelobung der neuen Regierung, hat Kdolsky noch ein neues Ärztegesetz in Begutachtung geschickt. Damit wäre die Ärztekammer nicht mehr für die Anerkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten zuständig, sondern ein neu zu schaffendes Bundesinstitut. Außerdem findet sich in dem Entwurf ein Weisungsrecht des Ministeriums gegenüber der Kammer.

Stöger wollte sich dazu vorerst noch nicht endgültig festlegen. Er will den Entwurf zuerst prüfen und die bis Ende Jänner laufende Begutachtung abwarten.

"Guantanamo für die Ärzte"
Festgelegt hat sich dagegen schon Ärztekammer-Präsident Walter Dorner, und seine Kritik fällt vernichtend aus: "Das ist reinstes Guantanamo für die Ärzte", zieht er einen Vergleich mit dem US-Gefangenenlager für Terrorverdächtige. Der Präsident ortet einen "Vernichtungsschlag gegen den Ärztestand" und den Versuch einer "Vernichtung des freien Berufes".

Dorner glaubt an Stöger
Dorner geht aber davon aus, dass Stöger den Entwurf nicht umsetzen wird, er habe bereits ein langes Gespräch mit dem neuen Minister geführt, das ihn in dieser Ansicht bestärkt habe. Deshalb rege ihn der Entwurf auch nicht auf: "Ich habe kein Milligramm Adrenalin ausgeschüttet."

"Mangel an Kinderstube"
An der Vorgangsweise der früheren Ministerin lässt der Ärztekammer-Präsident aber kein gutes Haar: Es zeuge von "einem Mangel an Kinderstube", wenn man seinem Nachfolger eine derartige Hypothek hinterlasse. Dorner will sich mit der Ex-Ministerin aber gar nicht mehr beschäftigen: "Ich habe diese Person aus meinem Gedächtnis gestrichen."

Nach dem von Kdolsky in Begutachtung geschickten Entwurf des neuen Ärztegesetzes soll die Zuständigkeit für die An- und Aberkennung sämtlicher Ausbildungsstätten, Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien mit 1. Juli 2009 an eine Bundesbehörde übertragen werden. Dazu soll ein Bundesamt für Ausbildungsmanagement im Gesundheitswesen geschaffen werden, das gemeinsam mit der Gesundheit Österreich GmbH agieren soll. Zudem ist in dem Entwurf ein Weisungsrecht des Gesundheitsministeriums gegenüber der Bundes-Ärztekammer sowie der Landesregierungen gegenüber den Länder-Kammern vorgesehen.

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