Kickl Pilz

Unterlassungsklage abgewiesen

Kickl verliert gegen Pilz vor Gericht

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Aussage zu Hausdurchsuchung inhaltlich falsch, aber im Rahmen der politischen Auseinandersetzung gerechtfertigt.

Das Handelsgericht Wien hat eine Unterlassungsklage von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gegen Peter Pilz abgewiesen. Das bestätigte der Anwalt Kickls, Niki Haas, am Freitag gegenüber der APA und kündigte zugleich Berufung an. Der Abgeordnete der Liste Jetzt (früher Pilz) hatte behauptet, Kickl habe eine illegale Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) angeordnet.

Gegenstand der Klage waren zwei Aussagen Pilz' in einer Pressekonferenz im August 2018. Einerseits ging es um die Behauptung, Kickl habe "als Innenminister eine illegale Hausdurchsuchung im eigenen Haus beim Verfassungsschutz durchführen lassen", andererseits die Behauptung, Kickl bleibe im Amt, "weil sich in der Freiheitlichen Partei jeder auf seinem Sessel angeschraubt hat. Gestern auf der Oppositionsbank, heute auf der Regierungsbank, morgen wahrscheinlich schon wieder auf der Anklagebank."

 

Video zum Thema: Kickl gegen Pilz gescheitert: Pressekonferenz

 

Richter verzichtet auf Beweisverfahren

Der Richter habe auf ein Beweisverfahren verzichtet und das Urteil damit begründet, dass er die Äußerungen als im Rahmen der politischen Auseinandersetzung gerechtfertigt erachtet, so Kickls Anwalt. Zugleich habe er allerdings eine Pilz-Aussage als inhaltlich falsch qualifiziert: Der Bevölkerung sei nämlich bekannt, "dass eine derartige Hausdurchsuchung aufgrund der in Österreich geltenden Rechtslage durch einen Bundesminister ohne gerichtliche Bewilligung nicht durchgeführt werden darf".

In der zweiten Aussage habe der Richter keinen konkreten Vorwurf einer konkreten strafbaren Handlung erkennen können und sah diese daher "noch durch Art 10 EMRK gedeckt" im Rahmen der politischen Auseinandersetzung. "Auch diese Interpretation wird die nächste Instanz zu beurteilen haben", so Kickls Rechtsvertreter. "Ich gehe nach wie vor davon aus, dass es unzulässig ist, einen politischen Mitbewerber als künftig wahrscheinlich Angeklagten zu bezeichnen."

Anders steht es in einem weiteren Verfahren, das der Innenminister gegen die Liste Jetzt selbst angestrengt hat. Pilz hatte behauptet, Kickl sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Diese Causa wird am 1. April weiter verhandelt.

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