Rückschlag für die SPÖ im Kampf um ein strenges Nichtrauchergesetz: Die Gesundheitsministerin hat nun Rückenwind aus Deutschland.
Andrea Kdolsky darf sich bestätigt fühlen: Weil kleine Gaststätten in Rheinland-Pfalz um ihre Existenz fürchten, darf dort trotz landesweitem Rauchverbot weiter gequalmt werden. Genau das will die ÖVP-Gesundheitsministerin auch für Österreich. „Von unserer Seite zeigt sich nun, dass man das Thema sehr sensibel behandeln muss“, sagt Kdolsky-Sprecher Jürgen Beilein zu ÖSTERREICH. Es gehe darum, Benachteiligungen der kleinen Lokale zu verhindern: „Wir nehmen darauf Rücksicht.“
Knackpunkt
An der Frage, ob in Gaststätten unter 75 m2 geraucht
werden darf oder nicht, ist im Vorjahr das Gesetz gescheitert. Kdolsky will,
dass sich kleinen Lokale selbst aussuchen dürfen, ob sie ein Raucher- oder
ein Nichtraucherlokal sind. Die SPÖ besteht auf ein totales Rauchverbot. Bei
den großen Lokalen ist sich die Koalition schon einig: Es muss eine
abgetrennte Nichtraucherzone geben.
Wirte bestärkt
Mit Kdolsky jubilieren auch die Gastwirte.
Starkoch Toni Mörwald, Präsident der Gastronomenvereinigung „Beste
Österreichische Gastlichkeit“, hält im ÖSTERREICH-Interview nichts von
strengen Verboten. „Das Urteil bestärkt uns“, sagt auch Helmut
Hinterleitner, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der
Wirtschaftskammer, zu ÖSTERREICH. „Es unterstreicht das Urteil die
wirtschaftliche Situation der Kleinstbetriebe.“ Ob er auch zum
Verfassungsgerichtshof gehen würde? „Gar keine Frage!“ Mörwald würde einen
solchen Weg zumindest in Erwägung ziehen.
SPÖ prüft
Die SPÖ wird ihre Position jetzt nur mehr
schwer durchsetzen können. „Wir werden mit dem Verfassungsdienst reden, ob
das auch für Österreich gelten würde“, sagt Gesundheitssprecherin Sabine
Oberhauser zu ÖSTERREICH. Sie sei sich der Problematik für die kleinen
Betriebe bewusst: „Eine Lösung könnte ein generelles Rauchverbot sein.“ Die
von der Gesundheitsministerin gewollte Lösung sei genauso verfassungswidrig,
glaubt Oberhauser.
Verfassungsjurist Heinz Mayer glaubt, dass theoretisch ein Urteil wie in Rheinland-Pfalz „selbstverständlich“ auch in Österreich möglich wäre – aber nur, wenn die Existenzbedrohung tatsächlich nachweisbar ist.