Julia Rauch

Vermutete Falschaussagen im Ibiza-Ausschuss

Kurz von Richter einvernommen

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Kanzler Kurz wurde am 3. September am Wiener Straflandesgericht einvernommen.

Wien. Seit Monaten ermittelt die WKStA gegen Sebastian Kurz wegen vermuteter Falschaussage im „Ibiza“-Ausschuss. Wie ÖSTERREICH-Recherchen ergeben, wurde Bundeskanzler Kurz in diesem Falle am Nachmittag des 3. Septembers von einem Richter am Straflandesgericht Wien einvernommen. Neben dem Richter war ein Vertreter der WKStA, außerdem der Anwalt von Kurz Werner Suppan und ein Gerichtspraktikant anwesend. Die Einvernahme soll mehrere Stunden gedauert haben.

Sebastian Kurz lässt über einen Sprecher zur Einvernahme mitteilen: "Ich bin froh, nach Monaten falscher Vorwürfe Anfang September mehrere Stunden die Möglichkeit gehabt zu haben, vor einem Richter zu den falschen Vorwürfen, die aufgrund einer Anzeige durch die NEOS gegen mich erhoben wurden, Stellung zu nehmen. Dabei konnte ich ausführlich zur Bedeutung einer doppelten Verneinung, oder wie ein „Na“ auf ein „Nie“ zu werten sei, beziehungsweise auf Unterschiede in der Formulierung „eingebunden im Sinne von informiert“ und „eingebunden im Sinne von involviert“ Stellung nehmen und damit die ungerechtfertigten Beschuldigungen widerlegen und entkräften."

Verdacht der Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss

Die WKStA ermittelt nach einer Anzeige gegen Kurz wegen des Verdachts, den Ibiza-Untersuchungsausschuss in mehreren Punkten falsch informiert zu haben. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie intensiv Kurz unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBAG involviert war. Bei seiner Befragung im Ausschuss hatte der Kanzler bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Später aufgetauchte Chatprotokolle legen eine enge Abstimmung zwischen Schmid und Kurz nahe.

In einer fünfseitigen schriftlichen Stellungnahme, die laut einem Sprecher des Kanzlers in Ergänzung zur mündlichen Aussage eingebracht wurde, wird von Kurz nun betont, dass seine Aussagen vor dem U-Ausschuss am 24. Juni 2020 "durchwegs meinem damaligen Wissens- und Erinnerungsstand" entsprochen hätten: "Ich hatte nicht die geringste Absicht, vor dem Untersuchungsausschuss falsche Aussagen zu machen und habe dies in Bezug auf meine damaligen Erinnerungen auch nicht getan. Auch nach mehrmaligem Studium der Vorwürfe und Unterlagen zeigt sich für mich, dass meine Aussagen zutreffend waren."

Noch nie dagewesenen Ausnahmesituation

Kurz rechtfertigt sich auch damit, dass er zu sämtlichen acht Beweisthemen des U-Ausschusses geladen worden sei. Eine detaillierte Vorbereitung sei ihm nicht möglich gewesen, weil man sich damals "in einer österreichweit, europaweit und weltweit noch nie dagewesenen Ausnahmesituation einer Pandemie" befand, "die und deren Bewältigung mich seit dem Frühjahr 2020 täglich von sehr frühen Morgenstunden bis spät in die Nacht beschäftigt und beansprucht hat".

Zum Abschluss merkt der Kanzler noch an, dass er zum Zeitpunkt seiner Einvernahme schon gewusst habe, dass Schmids elektronische Nachrichtenkommunikation von der WKStA sichergestellt worden war, "weshalb mir von vornherein klar war, dass jegliches Abweichen von meiner konkreten Erinnerung, soweit sie damals vorhanden war, völlig sinnlos und kontraproduktiv wäre und mir selbst ja nur Schaden zufügen könnte".

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