Verbot vor Aus

Lesben dürfen Baby kriegen

Teilen

Künstliche Befruchtung - Lesben klagen Staat.

Es ist eine spektakuläre Entscheidung: Die Bioethikkommission des Bundeskanzleramts empfahl gestern dem Verfassungsgerichtshof, das Verbot für künstliche Befruchtung für Lesben und alleinstehende Frauen aufzuheben.

Bisher mussten lesbische Paare ins Ausland reisen, um ein leibliches Kind bekommen zu können. Die durch die ORF-Show Die große Chance bekannte Sängerin Christine Hödl und ihre Frau Jacqueline haben auf diese Weise ihre kleine Luzia bekommen.

Für Christina Bauer und ihre Partnerin Daniela aus Oberösterreich kommt eine Befruchtung im Ausland allerdings nicht infrage. Sie klagten gegen das Verbot in Österreich: „Eine Prinzipfrage“, so Bauer im ÖSTERREICH-Interview.

Der Fall liegt jetzt beim Verfassungsgerichtshof, nachdem der Oberste Gerichtshof einen Antrag auf Aufhebung der Gesetze gestellt hat. Die Entscheidung könnte im Herbst fallen, so ein Sprecher.

Wie sehr mit ungleichem Maß gemessen wird, zeigen die Regelungen zur Adoption, so der Anwalt der Bauers, Helmut Graupner: Obwohl sie kein eigenes Kind bekommen dürfen, können Alleinstehende, Lesben und Schwule ein fremdes Kind adoptieren. Das Kind des Partners adoptieren dürfen Schwule und Lesben wiederum nicht.

Bundesregierung gegen Aufhebung des Verbots
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hatte bereits vor einem Jahr die Aufhebung des Verbots gefordert. Das bekräftigte sie auch am Mittwoch.

Allerdings: Die Stellungnahme der gesamten Bundesregierung an den Verfassungsgerichtshof fiel negativ, also für die Beibehaltung des Verbots aus. „Und das, obwohl wir einen roten Kanzler haben“, ärgert sich Bauer. Doch das war der Preis dafür, dass die ÖVP der eingetragenen Partnerschaft für Schwule und Lesben zustimmte.

ÖSTERREICH: Sie haben gegen das Fortpflanzungsverbot für Lesben geklagt. Was sagen Sie jetzt zur Empfehlung der Bioethikkommission?
Christina Bauer:
Wir hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof sich der Empfehlung anschließt. Schon der Oberste Gerichtshof hat ja für uns entschieden. Es sind ja fast alle für uns, außer der Regierung. Und das, obwohl wir einen roten Bundeskanzler haben.

ÖSTERREICH: Sie könnten sich auch im Ausland künstlich befruchten lassen oder ein Kind adoptieren.
Bauer:
Adoption kommt nicht infrage, ich möchte ja die Schwangerschaft erleben, die Geburt. Ausweichen ins Ausland will ich auch nicht, das ist eine Prinzipfrage. Wir kämpfen nicht nur für uns, sondern auch für andere Paare und alleinstehende Frauen.

Die stärksten Bilder des Tages

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.