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Ex-Grüne verurteilt

Maurer: Skandal-Urteil im Sex-Prozess

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4.000 Euro Strafe für Sigrid Maurer, obwohl SIE belästigt wurde.

Verblüffte Gesichter gestern im Verhandlungssaal 303 des Wiener Straflandes­gerichts. Ex-Grünenpolitikerin Sigrid Maurer hatten die obszönen Nachrichten (u. a. „Da du prominent bist, f***e ich dich gerne in deinen fetten A****“) vom Facebook-Profil eines Wiener Lokalbesitzers dorthin geführt – allerdings als Angeklagte. Sie wurde von Richter Stefan Apostol der üblen Nachrede schuldig gesprochen, weil sie die sexuelle Belästigung auf Twitter publik machte. Maurer muss jetzt neben einer 3.000-Euro-Strafe und Prozesskosten (ca. 12.000 Euro) auch noch 4.000 Euro Entschädigung an Lokalbesitzer Albert L. zahlen.

So wurde das Urteil begründet: Dass L. die Nachricht tatsächlich selbst verfasst hat, hätte Maurer nicht wissen können. L. behauptete ja, ein Gast hätte sich am PC im Lokal zu schaffen gemacht.

Experte hält Urteil für eine "rechtspolitische Sauerei"

„Ich bin überzeugt, dass er lügt“, stellte der Richter zwar fest – eindeutig sei die Sache aber nicht. Maurer hätte L. entsprechend journalistischer Sorgfaltspflicht, die auch bei Twitter gilt, fragen müssen. Ihre Anwältin Maria Windhager hält es für „absurd, dass man seinen Belästiger auch noch kontaktieren muss“. Auch in den sozialen Me­dien ist die Empörung groß: Dort wird unter #solidaritätmitsigi etwa gefragt, ob es sich bei dem Urteil um einen „Freifahrtschein für sexuelle Belästigung im Netz“ handle.

Medienanwalt Michael Pilz hält den Schuldspruch gar für „rechtspolitisch eine Sauerei“.

Berufung

Maurer bekämpft das Urteil, es ist somit nicht rechtskräftig. Indes erwägt der Wirt, laut seinem Anwalt Adrian Holländer, weitere rechtliche Schritte gegen Maurer: „Er war es nicht! Daher war seine öffentliche Anprangerung rechtswidrig.“

Maurer: "Bin sehr erschüttert über Urteil"

oe24.TV: Wie geht es Ihnen nach diesem Urteil?

Sigrid Maurer: Ich bin sehr erschüttert über dieses Urteil. Ich habe nicht damit gerechnet und kann es auch nicht nachvollziehen. Für mich ist nach wie vor klar: Er hat diese Nachricht verfasst. Ich werde nicht klein beigeben, sondern in Berufung gehen und dieses Urteil bekämpfen. Was dazu finanziell notwendig ist, werde ich eben aufstellen müssen.

oe24.TV: Sie bekamen die obszöne Nachricht, und Herr L. klagt – absurd?

Maurer: Das Grundproblem war ja, dass ich rein rechtlich keine Möglichkeit habe, mich gegen solche Nachrichten zu wehren. So was ist legal.

oe24.TV: Ist da die Regierung gefordert, diese Gesetzeslücke zu schließen?

Maurer: Natürlich ist die Regierung gefragt, für solche Fälle eine rechtliche Möglichkeit für Opfer zu schaffen, sich zur Wehr zu setzen.

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