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Gesetz gegen Großspenden

Maximal 7.500 €: Rot-blauer Pakt gegen Spenden

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Eine neunmal gestückelte Großspende wie von K. Ortner an die VP ist nicht mehr möglich.

Wien. SPÖ, FPÖ und die Liste Jetzt einigten sich am Sonntag auf ein neues Modell zur Parteienfinanzierung. Die Details:

  • Spenden. Künftig gilt für alle Spender eine Spendenobergrenze von 7.500 Euro pro Kalenderjahr. Eine Stückelung der Spende ist nicht mehr erlaubt. Damit sind Großspenden in mehreren Tranchen, wie sie kürzlich die ÖVP offengelegt hat, nicht mehr möglich. Eine Partei darf nicht mehr als 750.000 Euro an Spenden pro Jahr lukrieren. Ausnahmen gibt es für Parteien, die zum ersten Mal antreten. Spenden über 2.500 Euro müssen unverzüglich dem Rechnungshof gemeldet werden.
  • Ausland. Spenden aus dem Ausland, mit denen oft die FPÖ in Verbindung gebracht wurde, sind verboten.
  • Strafen. Massive Strafen gibt es für die Überschreitung der Wahlkampfkosten. Ab 50 % der Überschreitung droht eine Strafe von 150 % der Summe. Wurden statt der sieben Millionen Euro 13 Millionen ausgegeben, wie das bei der ÖVP 2017 der Fall war, kostet das künftig 5,9 Millionen Eu­ro, rechnet die SPÖ vor.
  • Kontrolle. Die Kontrolle liegt beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat Mehr Einsichtsrechte für den Rechnungshof, wie vielfach gefordert, gibt es nicht.
  • Klubförderung. Auch bei der Klubförderung gibt es eine Neuerung: Parlamentsklubs mit mehr als 40 % Frauenanteil bekommen eine 3 % höhere Förderung.

Kritik von Rechnungshof, Experten und der ÖVP

Der Rechnungshofsprecher bewertet die neue Parteienfinanzierung als einen „Anfang für mehr Transparenz“. Echte Kontrolle gebe es nur mit dem Rechnungshof. Experte Hubert Sickinger befürchtet Umgehungskonstruktionen. Für die ÖVP ist die Einigung eine „Farce“, da Gelder weiter „in Vereinen versteckt“ werden könnten, wie das auch im Ibiza-Video Thema war.

D. Knob

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