Neue Sozialhilfe

Mindestsicherung: Ausnahmen bei Heizkosten und Spenden

Teilen

Zuschüsse werden nicht angerechnet 

Die Koalition hat am Mittwoch endgültig dargestellt, wie die Reform der Mindestsicherung genau aussehen wird. Der - der APA vorliegende - Abänderungsantrag sieht nun doch Ausnahmen für die Gewährung von Heizkostenzuschüssen sowie von Spenden vor.
 
So wird klargestellt, dass freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Die Ausnahme: Diese Leistungen werden bereits für einen ununterbrochenen Zeitraum von vier Monaten gewährt oder erreichen ein Ausmaß, sodass keine Leistungen der Sozialhilfe mehr erforderlich wären.
 
Ebenfalls determiniert wird, dass Heizkostenzuschüsse nicht angerechnet werden. Zudem wird klargestellt, dass diese Zuschüsse, die allein der Abdeckung von Heizkosten gewidmet sind, auch weiterhin als Geldleistungen erbracht werden können.
 
Beschlossen wird die Reform der Mindestsicherung, die diese wieder zur Sozialhilfe macht, am Donnerstag im Nationalrat. Kernpunkt ist eine Reduktion der Leistung für jene, die über keine ausreichend guten Deutsch- oder Englischkenntnisse verfügen bzw. für Familien mit vielen Kindern.
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.