Justizpanne

Ministerium räumt mehrere Fehler ein

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Der Verdächtige wurde nicht in Gegenwart eines Anwalts befragt. Kritik setzte es auch am Wiener Landesgericht.

Im Zusammenhang mit der zu Wochenbeginn bekanntgewordenen "Justizpanne" - ein 39-jähriger Tunesier war wochenlang als vermeintlicher Drogen-Dealer in U-Haft gesessen, obwohl er im behaupteten Tatzeitraum eine Haftstrafe abgesessen hatte - spricht das Justizministerium mittlerweile von "mehreren Fehlleistungen".

Kein Anwalt
An sich hätte der am 8. Juli Festgenommene bereits bei der ersten polizeilichen Einvernahme das Recht auf Beiziehung eines Anwalts gehabt. Seit Anfang Juli läuft ein auf vorerst vier Monate befristetes Pilot-Projekt, wonach Verdächtige vor bzw. während polizeilicher Befragungen einen anwaltlichen Journaldienst konsultieren können, der kostenlos ist und rund um die Uhr zur Verfügung steht. Legen sie auf einen Rechtsbeistand keinen Wert, müssen sie dem Gesetz zufolge eine entsprechende schriftliche Verzichtserklärung abgeben.

Dieses Institut wird allerdings nicht angenommen, weil die Betroffenen vermutlich von der Polizei nicht entsprechend belehrt werden. "Für die Beamten ist es natürlich angenehmer, wenn kein lästiger Anwalt dabei ist", so ein erfahrener Strafverteidiger.

Journaldienst wird nicht genutzt
Auch der 39-jährige Tunesier hatte sich an keinen Anwalt gewandt, der schon in dieser Phase mit Nachdruck auf den Umstand aufmerksam hätte machen können, dass der Mann in weiterer Folge zu Unrecht in U-Haft genommen wurde, weil er im fraglichen Zeitpunkt eingesperrt war. Anwälte, die für den Journaldienst zur Verfügung stehen, gibt es genug, nur haben sie nichts zu tun.

Im Ministerium will man sich nun Anfang September mit Anwälten und Polizeivertretern zusammensetzen, um Lehren aus den bisherigen Erfahrungen zu ziehen. Zukünftig soll man auf rechtlichen Beistand erst verzichten können, wenn man vorher mit einem Anwalt gesprochen hat.

Langsames Gericht
Im gegenständlichen Fall sieht das Justizministerium auch Versäumnisse aufseiten des Wiener Landesgerichts. Es dürfe nicht vorkommen, dass dem Tunesier am 10. Juli eine Verfahrenshilfe bewilligt wird und die entsprechende richterliche Verfügung erst sechs Tage später bei der Anwaltskammer einlangt.

Das könnte eventuell daran liegen, dass in Österreichs Gerichten richterliche Verfügungen noch per Bote, in Eilfällen per Fax, zugestellt werden. Von E-Mails hält man hier wohl nicht viel.

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