Nach VfGH-Urteil

Was passiert jetzt mit den Corona-Strafen?

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Strafe ist nicht automatisch hinfällig, Anschober könnte Weisung erteilen 

Nach dem Spruch des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), wonach die Verordnung zu den Corona-Ausgangsbeschränkungen im wesentlichen gesetzeswidrig war, stellt sich die Frage, was mit nicht beeinspruchten Strafen passiert. Peter Bußjäger, Uni-Professor am Institut für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in Innsbruck, erklärte auf APA-Anfrage, dass diese nicht automatisch hinfällig seien.
 
Es geht um jene Personen, die bestraft wurden und kein Rechtsmittel erhoben haben. Laut Bußjäger ist laut Verwaltungsstrafgesetz eine Rückzahlung möglich, wo offenkundig rechtswidrig bestraft wurde. Dies sei aber eine Kann-Bestimmung. Die zuständigen Behörden müssten aber jedenfalls gleichbehandelnd vorgehen, könnten also nicht in einem Fall zurückzahlen, in einem anderen nicht. Für Einheitlichkeit zwischen den Behörden könnte Minister Rudolf Anschober (Grüne) mit einer Weisung sorgen.
 

Noch offene Fragen

Zu noch offenen VfGH-Entscheidungen zählt für Bußjäger die vom Wiener Landesverwaltungsgericht aufgeworfene Frage, ob die Verletzung der Abstandsregel unter Strafe zu stellen sei. "Die Sache ist relativ kompliziert, da sind noch offene Fragen", sagte er.
 
Für einen allfälligen weiteren Lockdown wäre für ihn eine Novellierung nicht unbedingt notwendig, wenn man ihn nur anders verordnen würde. Dennoch rechnet er mit einer Gesetzesänderung im Herbst. Dass die Regierung in ihrer Vorgangsweise schwere Mängel gehabt habe, sieht Bußjäger nicht. Man könne dem VfGH folgen, doch auch viele Argumente von Regierungsseite seien nachvollziehbar gewesen.
 
Der Verwaltungsrechtler Hans-Peter Lehofer bezeichnete die VfGH-Entscheidung zu den Ausgangsbeschränkungen via Twitter als "keine große Überraschung". Man könne wohl davon ausgehen, dass für die für ein so weitreichendes Gebot geforderte konkrete und näher bestimmte Grundlage bis Herbst ein Gesetzesentwurf auf dem Tisch liegen werde.
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