Dopende Sportler werden weiterhin nicht strafrechtlich verfolgt. Bei der Weitergabe verbotener Substanzen drohen aber bis zu 5 Jahre Haft.
Rechtzeitig vor den Olympischen Spielen im August in Peking hat der Ministerrat am Mittwoch das neue Anti-Dopinggesetz beschlossen, das am 1. August in Kraft treten soll. Beibehalten wird die Regelung, wonach Sportler strafrechtlich nicht belangt werden. Strafbar machen sich aber Menschen, die Doping bei anderen anwenden bzw. verbotene Substanzen in Verkehr bringen und mehr als eine bestimmte Menge besitzen. Für besonders schwere Fälle beträgt die Maximalstrafe fünf Jahre Haft.
Bis zu 5 Jahre Haft
Der Strafrahmen kann voll ausgenützt werden,
wenn Dopingsubstanzen an Minderjährige abgegeben werden, wenn
Gewerbsmäßigkeit oder wiederholte Vergehen vorliegen sowie bei Weitergabe
besonders gefährlicher Substanzen.
Verbotene Stoffe + Blutdoping
Explizit einbezogen wird in das
Gesetz nun auch Blutdoping. Die Liste der verbotenen Wirkstoffe wurde aus
dem entsprechenden UNESCO-Übereinkommen übernommen, das weltweite Gültigkeit
hat. Die zuständige Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) muss künftig
öffentlich über Sperren berichten.
Noch keine beruflichen Folgen
Zwei Punkte, die in Diskussion
waren, kommen nun doch nicht: die Kennzeichnung von entsprechenden
Arzneimitteln als potenzielle Dopingprodukte sowie berufsrechtliche
Sanktionen für Ärzte, Fitness-Center-Betreiber und Trainer, die mit
Dopingprodukten handeln bzw. sie verabreichen. Dieser Passus wurde laut SPÖ
von der ÖVP abgelehnt. Die Sozialdemokraten hoffen noch auf eine
Einbeziehung während der parlamentarischen Behandlung. Bis Herbst sollen
noch Gespräche mit den Berufsvertretern stattfinden.