Über die Balkanroute kamen bis vor einem Jahr Hunderttausende Flüchtlinge. Viele müssen jetzt zurück nach Kroatien.
Es ist ein wegweisendes Urteil, das nur auf den ersten Blick kompliziert-technisch klingt: „Kroatien muss Asylwerber aus Österreich prüfen.“
Im Klartext: Die Flüchtlinge, die während des großen Migrationsstroms 2015 und 2016 nach Österreich kamen, müssen nicht bei uns auf Asyltauglichkeit geprüft werden – das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Wir dürfen die Asylsuchenden, die über die serbisch-kroatische Grenze kamen, nach Kroatien abschieben – es sind Hunderte Fälle.
Grenzübertritt war nicht legal – Kroatien zuständig
Dublin-Richtlinie. Erklärung der Entscheidung: Die Dublin-Richtlinie – ein Flüchtling muss im ersten EU-Land, das er betritt, den Asylantrag stellen – gilt auch für die völlig außergewöhnliche Situation der beiden Vorjahre.
Der konkrete Fall: Der EuGH gab den heimischen Behörden recht. Sie haben zwei afghanischen Familien das Verfahren in Österreich verwehrt und sie an Kroatien verwiesen. Auch der EuGH sagt: Sie haben die Grenze „illegal“ überschritten.
Das Innenministerium sieht sich jetzt im Recht. Sprecher Karl-Heinz Grundböck: „Der EuGH hat uns vollinhaltlich bestätigt.“