BVT-Ausschuss

Parlament prüfte Zutritte des Neonazi-Wachmannes

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"Kein unberechtigter Zutritt in sensible Räumlichkeiten". Allerdings eine noch nicht geklärte Büroöffnung ohne Auftrag. Ex-Security selbst dementiert "missbräuchliche Handlung".

Das Parlament hat mittlerweile die elektronische Zutrittskarte des rechtsextremen Wachmannes, der zwischenzeitlich im BVT-U-Ausschuss eingesetzt war, ausgewertet. Er habe demnach keine sensiblen Räumlichkeiten unberechtigt betreten, hieß es aus der Parlamentsdirektion zur APA. Allerdings gibt es auch einen Zutritt ohne Auftrag, der noch geprüft wird, wurde ein Bericht des "Standard" bestätigt.

Elektronische Zutrittskarte von Ex-Security ausgewertet

Die Zutrittsberechtigung fürs Hohe Haus hatte der Mann einer privaten Sicherheitsfirma, der mittlerweile entlassen worden ist, seit 8. Oktober. Nachdem bekannt geworden war, dass der Mann Verbindungen in die Neonazi-Szene hat, wurde die Nutzung seiner Zutrittsberechtigung seinem Aufgabenbereich gegenübergestellt, wurde der APA erläutert.

Ein Zutritt war nicht in Einklang mit seinem Aufgabenbereich

"Ein unberechtigter Zutritt in sensible Räumlichkeiten wie insbesondere Büros des Präsidenten und der Präsidentinnen und Klubräumlichkeiten sind auszuschließen", hieß es Mittwochabend seitens der Parlamentsdirektion. Demgegenüber gibt es aber einen einzigen Zutritt, der sich nach aktuellem Stand nicht in Einklang mit dem Aufgabenbereich bringen lasse. Es handle sich um zwei Büroräume im Verwaltungsbereich der Parlamentsdirektion. Dies sei derzeit noch "Gegenstand weiterer Klärungen".

Rechtsradikaler Security: 'Mir im Dienst nie etwas zuschulden kommen lassen'

Der nunmehrige Ex-Wachmann wies gegenüber dem "Standard" jede "missbräuchliche Handlung" von sich. Sonst will er keinen der Vorwürfe kommentieren. "Ich möchte nur sagen, dass ich mir im Dienst nie etwas zuschulden kommen lassen habe."
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