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Burgenland kürzt "aus Versehen" die Parteienförderung

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Das Burgenland hat seine Parteienförderung Ende Juni deutlich gekürzt - allerdings nur versehentlich. 

Das neue Gesetz sieht einen Kostendeckel bei 2,75 Mio. Euro bzw. elf Euro je Wahlberechtigtem vor. Laut Landesbudget sollen allerdings über drei Mio. Euro an die Parteien fließen. Aufgefallen ist das dem Politikwissenschafter Hubert Sickinger. Das Amt der burgenländischen Landesregierung prüft die Causa und will das Gesetz nötigenfalls reparieren.

   Kern des neuen burgenländischen Parteienförderungsgesetzes war eigentlich eine Wahlkampfkostengrenze von 300.000 Euro. Die Höhe der Parteienförderung haben SPÖ und Grüne mit dem Landtagsbeschluss vom 27. Juni auf den ersten Blick unverändert bei 11 Euro pro Wahlberechtigten gedeckelt. Das Problem dabei: Dieser Betrag stand auch schon im alten Parteien-Förderungsgesetz aus dem Jahr 2012. Die seither durchgeführten Valorisierungen berücksichtigt das neue Gesetz nicht. Eine Inflationsanpassung ist dort erst ab 2025 vorgesehen. Somit hat das neue Gesetz die Parteienförderung de facto auf den Wert von vor über zehn Jahren zurückgesetzt.

Wissenschaftler fiel der Lapsus auf

   Aufgefallen ist die Causa dem Politikwissenschafter Hubert Sickinger, der gerade für eine Neuauflage seines Standardwerks zur Parteienförderung in Österreich recherchiert. "Weder in den Erläuterungen noch irgendwo in der Berichterstattung gibt es irgendeinen Hinweis, dass sie die Parteienförderung kürzen wollten", wundert sich Sickinger. Gegenüber der APA verweist er auf den seither angelaufenen Inflationsverlust von 34 Prozent, der im neuen Gesetz nicht berücksichtigt wird. "Das ist ja doch relativ viel."

   Das Amt der burgenländischen Landesregierung bestätigte auf APA-Anfrage auch, dass eine Kürzung der Parteienförderung nicht beabsichtigt war und kündigte eine Prüfung des Gesetzes durch den Verfassungsdienst an. "Entsprechend den Ergebnissen dieser Prüfung wird es zu einer Novellierung kommen oder nicht", hieß es in einem schriftlichen Statement.

   Tatsächlich ist im Landesbudget für 2024 nämlich eine deutlich höhere Parteienförderung vorgesehen. Ausgezahlt werden demnach 3,07 Mio. Euro in vierteljährigen Raten. Das entspricht 12,3 Euro für jeden Wahlberechtigten und jede Wahlberechtigte. Und nach diesem Schlüssel wurde auch die im August fällige Rate berechnet - unabhängig von der im neuen Gesetz vorgesehenen Deckelung bei elf Euro.

Aufgefallen ist Sickinger übrigens auch eine Besonderheit bei der burgenländischen Wahlkampfkostengrenze: In die erlaubten 300.000 Euro werden im Burgenland nämlich nur Ausgaben der Parteien und von Personenkomitees eingerechnet. Nicht erwähnt werden, im Gegensatz zum Bund, die nahestehenden Organisationen. Konkret würde das bedeuten, dass Ausgaben des Wirtschaftsbunds als Teilorganisation der ÖVP unter die Kostengrenze fallen, Wahlkampfaktivitäten der SP-nahen Gewerkschafter aber nicht. Denn diese sind im Gegensatz zum ÖVP-Wirtschaftsbund kein direkter Teil der Partei.

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