Kritik an ÖVP-Plan

Kürzung von Arbeitslosengeld bedeutet Verlust von 11 %

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Die ÖVP möchte das Arbeitslosengeld kürzen. Zuerst soll es mehr geben als die jetzigen 55%, dann soll die Nettoersatzrate unter 50 % fallen. Wer länger arbeitslos ist, zahlt richtig drauf, weil das AMS-Geld auch nicht an die Inflation angepasst wird.

Mit Einsparungen in der Arbeitslosenversicherung will die ÖVP die Senkung der Lohnnebenkosten um jährlich 0,5 Prozentpunkte bis 2030 finanzieren. 

Konkret soll das Arbeitslosengeld von aktuell 55 % des letzten Netto-Einkommens nach einer gewissen Zeit auf unter 50 % sinken. Wie genau, hat Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) noch nicht kommuniziert. Bei der Opposition und den Grünen kocht jetzt schon Kritik auf.

FPÖ: "Unsoziale Schnapsidee"

SPÖ-Klubobmann Philip Kucher tobt: „Die ÖVP will zum Abschied noch die Armut erhöhen, statt sie wie versprochen zu halbieren“.

Die FPÖ spricht von einer "unsozialen Schnapsidee".

Durchschnittliches Arbeitslosengeld beträgt rund 1.100 Euro im Monat

Das durchschnittliche Arbeitslosengeld beträgt rund 1.100 Euro im Monat.

Die Grünen, mit denen eine Reform des AMS-Geldes bereits einmal gescheitert ist, halten fest: "Mit den Grünen geht es bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nicht, dass wir in Regionen hineinkommen, wo eine Armutsgefährdung schlagend wird“, so der grüne Sozialminister Johannes Rauch am Mittwoch.

Auch Arbeiterkammer und ÖGB sind strikt gegen die ÖVP-Pläne.

"Fast schon menschenverachtend"

Eine Arbeitsmarkt-Expertin nennt die ÖVP-Pläne "fast schon menschenverachtend". Schon jetzt fehle vielen Menschen das Geld an allen Ecken und Enden.

ÖGB: 9 von 10 Arbeitslosen unter der Armutsgrenze (ca. 1.300 Euro)

ÖGB Bundesgeschäftsführerin Ingrid Reischl sagt: "Schon jetzt leben 9 von 10 Arbeitslosen unter der Armutsgrenze, weil sie mit knapp der Hälfte ihres vorherigen Nettoeinkommens nicht auskommen." Demnach sei es für viele auch überlebensnotwendig, zumindest geringfügig dazuverdienen zu können.

Die AK fordert genaue Angaben zum ÖVP-Plan.

Forderung nach AMS-Geld in Höhe von 70 Prozent

„Dieser Angriff auf Arbeitssuchende ist nicht mehr auszuhalten“, klagt Reischl. Sie fordert, „das Arbeitslosengeld endlich auf 70 Prozent zu erhöhen, anstatt Arme noch ärmer zu machen“.

Klarerweise muss sich der ÖGB von Kritikern selbst anhören, wer denn bei 70 % Arbeitslosengeld noch arbeiten gehen wolle.

Minister Kocher hatte 70 % Arbeitslosengeld für den Beginn der Arbeitslosigkeit vorgeschlagen, dass sollte degressiv gestaffelt sein (also nach einiger Zeit weniger werden).

Fakten zur Arbeitslosigkeit und Notstandshilfe

Laut AMS bekamen im Schnitt im Jahr 2023 von Jänner bis Oktober (das ganze Jahr kann man noch nicht auswerten) Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe am Tag 33,7 Euro.

Wichtig zu wissen ist, dass diese Geldleistungen tageweise und nicht monatsweise abgerechnet werden.

10 % der Arbeitslosen arbeiten geringfügig

Vom Jänner bis Oktober 2023 haben insgesamt 270.921 Personen diese Leistungen bezogen. 28.858 von ihnen haben geringfügig dazuverdient. Das sind rund 10 Prozent. 

ÖVP gegen geringfügiges Dazuverdienen 

Die ÖVP ist gegen das geringfügige Dazuverdienen neben dem AMS-Bezug (bis zu 518 Euro im Monat sind möglich).

Aus dem Arbeitsministerium erfährt oe24: "Eine degressive Gestaltung des Arbeitslosengelds schafft Anreizwirkungen, rasch wieder eine Beschäftigung aufzunehmen und war auch ein wesentlicher Bestandteil der Vorhaben zur Reform der Arbeitslosenversicherung."  

Arbeitsministerium: Arbeitslose erhalten derzeit oft mehr als 55% 

Das Arbeitsministerium teilt auch mit: "Arbeitslose erhalten ohne weitere Sozialleistungen durchschnittlich über 55% Arbeitslosengeld, dies liegt an sogenannten Ergänzungsbeträgen. Liegt die Höhe des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende (2024: 1.217,96), gebührt ein Ergänzungsbetrag zur Aufstockung auf bis zu 60 bzw. (bei Anspruch auf Familienzuschläge) bis zu 80 Prozent Nettoersatzrate."

Darüber hinaus gibt es noch weitere Sozialleistungen, die in die Nettoersatzrate nicht mit eingerechnet werden, und außerhalb der Zuständigkeit des Ministeriums liegen:

  • Sozialhilfe (Aufstockungsbeträge)
  • Wohnbeihilfe
  • ORF-Gebührenbefreiung, Fernsprechentgelt, Ökostrompauschale
  • Rezeptgebührenbefreiung, Befreiung vom e-card-Service-Entgelt
  • Heizkostenzuschuss: je nach Bundesland
  • Schulbeihilfe + Zuschuss zu Schulveranstaltungen
  • Sozialpässe für diverse Vergünstigungen
  • Familienbeihilfe + Kinderabsetzbetrag

Kürzung des Arbeitslosengeldes bedeutet Verlust von 11 %

Das Momentum Institut hat berechnet, welchen Verlust die Kürzung des AMS-Geldes für Arbeitslose bedeuten würde. Im Schnitt wäre ihr monatliches Arbeitslosengeld um 10,9 Prozent gekürzt.    

Während seit Beginn 2023 die Mehrheit der Sozialleistungen an die Inflation angepasst werden, ist das beim Arbeitslosengeld und der Notstandshilfe nicht der Fall. Nach der Rekordteuerung der letzten beiden Jahre müssen Erwerbsarbeitslose die Preissteigerungen mit demselben Einkommen stemmen wie vor der Inflationswelle.

Wer etwa im Jänner 2023 arbeitslos wurde, hatte im Schnitt ein monatliches Arbeitslosengeld in der Höhe von 1.077 Euro, um sein Leben zu finanzieren. Ein Jahr später konnte man sich bereits um 129 Euro weniger darum kaufen.

„Mit einer weiteren Senkung der Nettoersatzrate wäre der Kaufkraftverlust noch höher. Das Leben würde für arbeitslose Menschen noch weniger leistbar“, so Jakob Sturn vom Momentum Institut.  
  

 


  

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