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SPÖ will Rauchverbot in Gastronomie ab 1. September. Die Richter entscheiden Ende Juni.     

Wien. Obwohl rund 900.000 Menschen das „Don’t smoke“-Volksbegehren unterschrieben, kippte die türkis-blaue Koalition im März 2018 das Rauchverbot in der Gastronomie. Jetzt auf ÖVP-Seite die Schubumkehr: Klubobmann August Wöginger bestätigte, dass die ÖVP ihren Widerstand gegen das Rauchverbot in Lokalen aufgeben wird.
 
Sollte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in der kommenden Session das Gesetz aufheben, „dann kommt das Rauchverbot“, so Wöginger. Ex-Koalitionspartner FPÖ tobt: „Die ÖVP verpasst den Wirten damit den Todesstoß und treibt mit aller Gewalt das Wirtesterben voran“, so FPÖ-NÖ-Obmann Landbauer.
 
Entscheidung. Die 13 Justizexperten des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) starten ihre Session am 11. Juni. Bis 28. Juni dauert sie. Den Vorsitz hat VfGH-Vizepräsident Christoph Grabenwarter. Er sagt zu ÖSTERREICH: „Die Entscheidung wird nach dem 28. Juni schriftlich mitgeteilt.“
 
Fahrplan. Heben die Richter das Gesetz auf, gegen das die Stadt Wien, zwei Wiener Wirte sowie eine junge Nichtraucherin geklagt haben, gilt Folgendes:
  • Entweder gilt die Aufhebung sofort nach Veröffentlichung des Richterspruchs.
  • Oder das Gericht legt eine geeignete Frist vor.
Aber: „Selbst dann, wenn der VfGH die derzeitige Regelung nicht kippen sollte, würde die ÖVP einem Antrag für das Rauchverbot die Zustimmung geben“, so Wöginger. Die SPÖ bringt am 12. Juni im Parlament ihren Antrag auf Aufhebung des Rauchergesetzes ein. Einigen sich alle Parteien darauf, kann der Antrag am 26. Juni durch den Gesundheitsausschuss gehen. Passiert das, könnte das Rauchverbot bereits im Juli beschlossen werden: „Unser Antrag sieht vor, dass das Gesetz zum Nichtraucherschutz mit 1. September 2019 in Kraft tritt“, so SPÖ-Chefin Rendi-Wagner. Die Gastronomie habe dann eine ausreichende Übergangsfrist, um den Nichtraucherschutz in ihren Lokalen umzusetzen.
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