Transparenz

Rechnungshof fordert mehr Rechte

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Kritik an mangelnden Strafbestimmungen und fehlender Transparenz.

Mitte 2012 haben sich die Parteien neue Transparenz-Bestimmungen verordnet. Eine Nationalratswahl später fordern der Rechnungshof und der zur Kontrolle installierte "Transparenz-Senat" im Kanzleramt bereits eine Reform: In einer gemeinsamen Stellungnahme im aktuellen Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes bemängeln sie zu geringe Kontrollrechte, mangelnde Transparenz und fehlende Strafbestimmungen.

Parteifinanzen
Das Mitte 2012 in Kraft getretene Parteiengesetz sollte mehr Transparenz in die Parteifinanzen bringen: So müssen Parteispenden ab 3.000 Euro veröffentlicht werden, eine Reihe von Spendenverboten wurde erlassen und ab Herbst 2014 müssen die Parteien auch deutlich aussagekräftigere Rechenschaftsberichte vorlegen. Letztere sind besonders interessant, weil sie erstmals Aussagen über die Finanzlage der Gesamtparteien und nicht nur ihrer Bundesorganisationen zulassen sollen.

Nicht geregelt wurde allerdings, was passiert, wenn die Parteien diesen Rechenschaftsbericht oder die vorgeschriebenen Spendenlisten gar nicht erst veröffentlichen. Der Rechnungshof kritisiert in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht, dass die ursprünglich vorgesehene Strafe (Einfrieren der Parteienförderung) aus dem Gesetzesentwurf gestrichen wurde.

Kein EInblick
Außerdem hat der Rechnungshof keine Möglichkeit, die Angaben der Parteien zu überprüfen - er erhält nämlich keinen Einblick in die Parteifinanzen. Sollten dem Rechnungshof in den von zwei Wirtschaftsprüfern gegengezeichneten Parteibilanzen mögliche Unregelmäßigkeiten auffallen, muss er stattdessen einen dritten Wirtschaftsprüfer zur Partei schicken. "Diese Regelung führt zur kostenintensiven Einbindung von bis zu drei Wirtschaftsprüfern, ermöglicht aber dem staatseigenen Prüfer keine originäre Kontrollmöglichkeit", kritisiert der Rechnungshof.

Reformbedürftig ist das Gesetz auch aus Sicht des "Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats" (UPTS) im Kanzleramt. Wichtigster Kritikpunkt des vom früheren Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Ludwig Adamovich, geleiteten Richtergremiums: Werden Vorwürfe wegen illegaler Parteienfinanzierung öffentlich bekannt, dann kann der Senat dem nicht von sich aus nachgehen. Er muss vielmehr den erst im folgenden Herbst vorliegenden Rechenschaftsbericht der Partei sowie eine entsprechende Anzeige durch den Rechnungshof abwarten. Dies führt in der Regel aber zu monatelangen Verzögerungen.

Sehr wohl von sich aus nachgehen kann der Senat zwar Vorwürfen gegen einzelne Parteifunktionäre. Hier darf der Senat seine Urteile aber nicht veröffentlichen (zuletzt geschehen, als Verfahren wegen möglicher illegaler Wahlkampffinanzierung Anfang Dezember eingestellt wurden). Und Reformbedarf sieht der Senat auch bei den Strafbestimmungen selbst, weil etwa nicht geregelt ist, wie die Parteien mit unzulässigen Sachspenden umzugehen haben. Hier wäre eine "Klarstellung durch den Gesetzgeber" erforderlich, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme im Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes.

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