VfGH

RH darf bei Flughafen Wien teilweise Einsicht nehmen

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Einsicht wird vom Verfassungsgerichtshof zeitlich beschränkt 

Der Rechnungshof (RH) darf bei der börsennotierten Flughafen Wien AG teilweise Einsicht nehmen, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. Die Einschränkung bezieht sich darauf, dass nur die Unterlagen im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Mai 2017 eingesehen werden dürfen.
 
Die Flughafen Wien AG sei in diesem Zeitraum über den von der Hauptversammlung im Jahr 2013 bestellten Aufsichtsrat durch die Gebietskörperschaften Wien und NÖ tatsächlich beherrscht worden, teilte der VfGH am Mittwochvormittag auf seiner Homepage mit. Die Anträge betreffend der Zeitspanne von 1. Juni 2017 bis 27. Februar 2018 wurden abgewiesen.
 
Der Airport hatte sich gegen eine Prüfung durch den RH gewehrt. Das Argument des Flughafen Wien war dabei, dass der australische Investor IFM (Airports Group Europe) seine Beteiligung auf 39,8 Prozent aufgestockt hatte, womit es einen gleich starken Aktionär gebe wie dies die Länder Wien und Niederösterreich mit gemeinsam 40 Prozent sind.
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