Erbschafts- und Schenkungssteuer sind in rund vier Monaten Geschichte. Neue Meldepflichten sollen einen Missbrauch der Steuerfreiheit verhindern.
Das Schenkungsmeldegesetz, mit dem die Erbschafts- und Schenkungssteuer ab August entfällt, ist seit Donnerstag in Begutachtung. Das neue Gesetz bedeute „eine deutliche Entlastung für den Mittelstand, für Familienmitglieder, die Erspartes, eine Wohnung oder ein Grundstück an die nächste Generation weitergeben wollen“, findet ÖVP-Finanzminister Wilhelm Molterer.
Um Vermögensverschiebungen nachvollziehen zu können, wird es aber neue Meldepflichten geben – und zwar für Wertpapiere, Bargeld, Unternehmensanteile und Sachvermögen.
Meldepflicht ab 75.000 Euro
Schenkungen unter Angehörigen müssen
der Finanzbehörde künftig bis zu einer Wertgrenze von 75.000 Euro pro Jahr
nicht gemeldet werden. Schenkungen zwischen Nichtangehörigen müssen schon ab
einer Wertgrenze von 15.000 Euro binnen fünf Jahren gemeldet werden.
Jedenfalls gilt: Gibt es mehrere kleine Schenkungen an einen Bezieher,
müssen diese zusammengezählt und bei einem Überschreiten der Wertgrenze
ebenfalls dem Fiskus gemeldet werden. Damit will Molterer sicherstellen,
dass gewerbliche Umsätze – wie etwa Handwerkerleistungen – nicht als
steuerfreie Schenkungen verbucht werden.
Budgetloch von 155 Mio.
Fehlen wird die Erbschafts- und
Schenkungssteuer im Budget: Im Vorjahr nahm der Fiskus aus diesem Titel rund
155 Millionen Euro ein. Politisch ist die Maßnahme innerhalb der Großen
Koalition paktiert, obwohl Teile der SPÖ eine Reform der Steuer anstatt
einer Abschaffung fordern. Sowohl Erbschafts- als auch Schenkungssteuer
waren vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden. Beide hätten aber aber
nach einer Reparatur weiterbestehen können.