"Strafanzeige" gegen Unbekannt

Schredder-Affäre: Kurz-Mitarbeiter erstattete Anzeige

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Wegen der Veröffentlichung 'vom Amtsgeheimnis geschützter Aktenstücke'.

Wien. Die Berichte über die ÖVP-Kandidatur eines Soko Ibiza-Ermittlers haben eine "Strafanzeige" gegen Unbekannt zur Folge. Der Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes, der nach der Veröffentlichung des Ibiza-Videos Festplatten unter falschem Namen schreddern ließ, hat sie eingebracht, teilte die ÖVP am Dienstag mit. Denn es seien vom Amtsgeheimnis geschützte Aktenstücke veröffentlicht worden.

In der "ZiB2" am Montag sei ausdrücklich und wörtlich aus einem "Vorhabensbericht" der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und offensichtlich aus einem Protokoll einer Besprechung im Justizministerium zitiert worden. Diese seien aber in einem Verschlussakt - der der gegenständliche Ermittlungsakt sei - Parteien oder Privatbeteiligten nicht zugänglich.

"Verletzung des Amtsgeheimnisses"

Zu diesen Aktenstücken hätte also nur ein eingeschränkter Personenkreis Zugang gehabt, insbesondere die damit in der WKStA, allenfalls der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft Wien befassten Personen. Jedenfalls also nur Personen, "die ihrerseits das Amtsgeheimnis zu wahren haben", heißt es in den Erläuterungen zur ÖVP zur Anzeige. Die Weitergabe solcher Dokumente an Dritte, "insbesondere an Medien", sei jedenfalls eine Verletzung des Amtsgeheimnisses, allenfalls auch Amtsmissbrauch.

Die WKStA ihrerseits hat bereits klargestellt, dass sie interne Berichte und Bestandteile von Ermittlungsakten nicht an externe, nicht berechtigte Personen weitergegeben habe. Diese Berichte würden nur der OStA Wien und dem Justizministerium vorgelegt - und die betreffenden überdies "anlässlich der Verpflichtung zur Aktenübermittlung" auch via OStA Wien an den parlamentarischen Ibiza-U-Ausschuss.

Jabloner gab "nur abstrakte rechtliche Erklärung"

Ex-Justizminister Clemens Jabloner wird im Zusammenhang mit der ÖVP-Gemeinderatskandidatur eines Soko Ibiza-Ermittlers mit den Worten zitiert, Parteimitgliedschaft allein begründe keine Befangenheit. Dies hat er damals gesagt, bestätigte er der APA. Aber er habe damit nur eine "abstrakte rechtliche Erklärung" abgegeben - und zur Klärung allfälliger konkreter Vorwürfe an das zuständige Innenministerium verwiesen.
 
Er wolle, betonte der frühere VwGH-Präsident, "überhaupt nicht in das parteipolitische Geflecht hineinkommen". Genau das habe er mit seiner Amtsführung als Justizminister der Beamtenregierung immer vermeiden wollen.
 
Zu den "Ibiza"-Ermittlungen habe er eine Sitzung abgehalten, allerdings nicht, um sich konkret in die Ermittlungen einzubringen - "das kann nicht Aufgabe eines Minister sein" -, sondern zur Koordinierung. Dort habe er seine Rechtsauffassung durchgesetzt, dass die reine Parteimitgliedschaft nicht bereits Befangenheit begründe, garantiere die Verfassung Beamten doch die Ausübung ihrer politischen Rechte.
 
Und, merkte Jabloner an, "bei der parteipolitischen Organisationshöhe, die bei der Exekutive gegeben ist", könnte sonst niemand mehr Ermittlungsarbeit leisten. Er gehe jedoch davon aus, dass Beamte unbefangen und gesetzesgemäß ihren Aufgaben nachkommen.
 
Der Innenminister habe ihm im konkreten Fall auch versichert, dass die abgestellten Beamten in Ordnung seien. Dies habe er zur Kenntnis genommen. Den WKStA-Vertretern habe er gesagt, sie müssten sich, wenn sie konkrete Verdachtsmomente hätten, an das Innenministerium wenden. Denn dieses sei bei Exekutivbeamten die zuständige Dienstaufsichtsbehörde.
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