Begutachtung

Sexualdelikte sollen 30 Jahre gespeichert werden

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Innenminister Platter schickte einen Entwurf für die Sexualstraftäterdatei in Begutachtung. Sexualdelikte bleiben nun 30 Jahre gespeichert.

Die Sexualstraftäterdatei soll die Namen und Adressen von Sexualstraftätern auch dann speichern, wenn ihre Verurteilung bereits aus dem Strafregister gelöscht wurde. Einen entsprechenden Plan hat Innenminister Günther Platter (V) am Donnerstag in Begutachtung geschickt. Die Informationen bleiben demnach zumindest 30 Jahre gespeichert. Genau genommen ist die Sexualstraftäterdatei eine Ergänzung des Strafregisters, geregelt wird sie folglich im "Strafregistergesetz".

Was wird gespeichert?
Als "Sexualstraftäter" gilt, wer wegen eines Sexualdeliktes ("strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung") oder wegen "sexuell motivierter Gewalttaten" rechtskräftig verurteilt bzw. in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde. Die entsprechenden Einträge werden im Strafregister künftig speziell gekennzeichnet. Außerdem wird der Inhalt jener Gutachten stichwortartig gespeichert, die das Gericht vor der Entscheidung über eine bedingte Entlassung des Täters bei der "Begutachtungs- und Evaluierungsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter" angefordert hat. Abgeglichen werden die Informationen mit den im Innenministerium vorliegenden Meldedaten ("Zentrales Melderegister"). Bei einer Übersiedlung wird die für den neuen Wohnsitz zuständige Sicherheitsbehörde informiert.

Wer hat Zugriff?
Grundsätzlich haben alle inländischen Behörden und die Dienststellen der Polizei Zgriff auf das Strafregister, bei Angehörigen des Bundesheeres auch die Militärkommanden. Neu ist, dass die Informationen über Sexualdelikte auch von der Bewährungshilfe und der Jugendwohlfahrt abgefragt werden können, "soweit dies zur Besorgung einer ihnen übertragenen Aufgabe erforderlich ist".

Wann wird gelöscht?
Die Einträge im Strafregister werden grundsätzlich zwei Jahre nach Ablauf der Tilgung (also Erlöschen der Vorstrafe) gelöscht. Sexualdelikte sollen allerdings länger gespeichert bleiben - und zwar mindestens 30 Jahre ab Verurteilung des Täters. Dies ist allerdings nur eine Untergrenze, denn bei längerer Tilgungsfrist bleiben die Einträge länger gespeichert. Die Regierung hat sich im Mai diesbezüglich geeinigt, dass bestimmte besonders schwere Sexualdelikte gar nicht mehr getilgt werden sollen.

Wer hat Zugriff auf bereits getilgte Strafen?
Wenn eine Vorstrafe bereits getilgt ist, die Verurteilung wegen der 30-Jahres-Frist aber noch in der Sexualstraftäterdatei aufscheint, wird der Zugriff auf die Daten stark eingeschränkt. In diesem Fall dürfen nur Gerichte, Sicherheitsbehörden, Schulbehörden sowie die öffentliche Jugendwohlfahrt die Daten abfragen, "wenn sie diese im begründeten Einzelfall unbedingt für die Erfüllung einer Aufgabe im Bereich des Schutzes vor Eingriffen in die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, benötigen." Nachsatz: "Eine nachteilige Folge für einen Betroffenen darf dabei nie allein auf diese Information gestützt werden."

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