ÖVP-Ermittlungen

Sichergestellte E-Mails aus dem Kanzleramt entsiegelt

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ÖVP-Ermittlungen: Die WKStA kann jetzt tausende E-Mails und weitere Daten aus dem Kanzleramt auswerten. 

Eineinhalb Jahre hat es gedauert. Tausende E-Mails und weitere Daten, die im Kanzleramt sichergestellt wurden, können jetzt von der WKStA ausgewertet werden.

Straflandesgericht hat Daten jetzt übergeben

Die Datensätze seien bis auf wenige Dateien vollständig entsiegelt und der WKStA übergeben worden, teilte das Landesgericht für Strafsachen Wien laut ORF am Donnerstag mit. Die WKStA bestätigte die Entsiegelung.

Sicherstellung im Bundeskanzleramt im August 2022 angeordnet

Die WKStA hatte im August 2022 die Sicherstellung der Daten im Bundeskanzleramt angeordnet. Vorangegangen war der Anordnung eine Affäre in der mutmaßlich Steuergeld für türkise Parteiinteressen verwendet worden sein soll.

Umfasst waren Daten auf E-Mail-Postfächern und persönlich zugeordneten Laufwerken sowie eOffice-Dokumente von Mitarbeitern des Bundeskanzleramtes, die unter Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zwischen 19. Dezember 2017 und 6. Oktober 2021 etwa im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit bzw. in der Stabsstelle für strategische Kommunikation tätig waren.

Erst gab es Beschwerde

Zunächst hatte jedoch die Republik Rechtsmittel gegen die Sicherheitsanordnung eingelegt. Nachdem die Beschwerde im September 2023 vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen wurde, konnte die WKStA aber weiterhin nicht auf die im Juni 2023 übergebenen Daten zugreifen.

Denn das Bundeskanzleramt hatte einen sogenannter "Widerspruch" eingelegt - mit der Begründung, es könne schon alleine auf Grund des enormen Datenumfangs nicht ausgeschlossen werden, dass sich in diesen Daten auch vom Gesetz besonders geschützte Informationen befinden. Infolgedessen wurden die Daten von der WKStA dem Landesgericht für Strafsachen Wien übergeben.

Bei der internen Prüfung im Bundeskanzleramt unter Einbindung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden dann fünf Dateien identifiziert, die für eine Versiegelung infrage kommen. Das Gericht folgte der Argumentation und stufte die Dateien nach der Prüfung am 14. März als geschützt ein, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn erklärte. Die restlichen Dateien wurden der WKStA übermittelt.

Seit 19. März habe man erstmals Zugriff auf die sichergestellten Daten, bestätigte eine Sprecherin der WKStA gegenüber ORF.at. Gegen den richterlichen Beschluss zum Verschluss der fünf Dateien will die WKStA einer Sprecherin zufolge keine Rechtsmittel einlegen.

  

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