ÖSTERREICH listet für Sie die nicht immer ganz logischen FFP2-Masken- und 3G-Regeln auf.
Die Maske – es muss eine FFP2-Schutzmaske sein – ist seit Karsamstag nur noch an bestimmten, klar definierten Orten Pflicht. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz. ÖSTERREICH hat die wichtigsten Details aufgelistet:
MASKE IN ÖFFIS – nicht in Reisebussen, Skiliften
Verkehr. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Haltestellen, in Bahnhöfen, Flughäfen und auch in U-Bahn-Stationen gilt Maskenpflicht. Ebenfalls im Taxi und Schulbus. In Reisebussen, Seilbahnen und auf Ausflugsschiffen ist keine Maske verpflichtend. Das Tragen in diesen Settings wird in der Verordnung jedoch ausdrücklich empfohlen.
MASKE IM SUPERMARKT, auch für das Personal
Täglicher Gebrauch. Im Supermarkt muss FFP2-Maske getragen werden sowie in allen anderen Geschäften des „lebensnotwendigen“ Handels. Dazu gehören auch Apotheken, die Post, Drogerien und Tierfuttergeschäfte. Das bedeutet aber auch, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter Masken tragen müssen – außer es gibt Plexiglasscheiben zu den Kundinnen und Kunden.
KEINE MASKE IM HANDEL, etwa in Baumärkten
Von der Boutique bis zum Baumarkt. Im restlichen Handel, also in Schuhgeschäften, im Bekleidungshandel oder in Möbel- und Baumärkten, sind indes keine Masken zu tragen.
ABER MASKE IM SHOPPINGCENTER
Skurril. In Shoppingcentern sind Masken laut Auskunft des Gesundheitsministeriums aber sehr wohl wieder vorgeschrieben – da in diesen Centern auch Trafiken und Supermärkte sind, die auch von vulnerablen Gruppen benutzt werden müssen.
MASKE IN TANKSTELLEN und bei Mechanikern
Täglicher Bedarf. An der Tankstelle, in der Bank und in der Trafik gilt auch die Maskenpflicht. Sie alle zählen zum lebensnotwendigen Handel, dazu gehören sogar Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie alle Behörden und Ämter. Überall müssen auch die Mitarbeiter Maske tragen, wenn sie nicht durch Plexiglas oder ähnliche Schutzeinrichtungen vom Kundenbereich getrennt sind.
MASKE IN KIRCHEN, aber nicht während Messen
Glauben. Besonders schräg: Betritt man alleine eine Kirche, muss man eine FFP2-Maske tragen. Setzt man sich im Rahmen einer Messe mit vielen Menschen hin, dann darf man die Maske abnehmen. Erst, wenn man aufsteht, gilt generell Maskenpflicht. Die Bischofskonferenz empfiehlt indes, generell eine FFP2-Maske zu tragen.
OHNE MASKE IN GASTRO, Hotels und Nachtklubs
Enger Tanz. Keinerlei Maskenpflicht gibt es mehr für die Nachtgastronomie – also alle Clubs und Diskotheken – und in Restaurants. Selbst enges Tanzen und Zusammenstehen in Bars usw. sind ohne Schutz und auch ohne 3-G-Regeln seit Samstag erlaubt.
KEINE MASKE IM SPORT und auch in der Kultur
Freizeit. Ohne Maske geht es in Theater, Kinos, Hallenbäder und Fitnesscenter. Für all diese Innenräume gibt es nur noch eine Maskenempfehlung.
MASKE IN DER SCHULE, nur nicht in den Klassen
In der Schule. Abgesehen vom Klassenzimmer muss im ganzen Schulgebäude Maske getragen werden. Für Volks- und Unterstufenschüler reicht Mund-Nasen-Schutz, die Älteren brauchen eine FFP2-Maske. Getestet wird aber einmal die Woche.
MASKE IN SPITÄLERN, dazu kommt noch 3G
Gesundheitseinrichtungen. Für sie gilt abseits der Maskenpflicht 3 G. Man muss geimpft, genesen oder getestet sein, wenn man ein Spital, eine Reha- oder Behinderteneinrichtung oder ein Pflegeheim besucht. In Wien gibt es generell eine Testpflicht vor jedem Besuch. Für Mitarbeiter in der Bundeshauptstadt gilt 2,5 G. Beim Arztbesuch ist nur das Tragen einer Maske nötig.