Das letzte Wort in der Debatte über das umstrittene Freihandelsabkommen ist noch nicht gesprochen
Laut Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, sind die im CETA-Pakt vorgesehenen internationalen Schiedsgerichte mit EU-Recht vereinbar. Mit seiner Stellungnahme vom Dienstag rückt die endgültige Ratifizierung des umstrittenen Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada zwar einen Schritt näher, das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.
Zum einen ist das Urteil des EuGH noch ausständig. In drei Viertel aller Fälle folgt dieser zwar der Einschätzung des Generalanwaltes, dennoch besteht die Chance, dass die Höchstrichter noch gegen die Schiedsgerichte entscheiden. Schließlich haben sie das bereits einmal getan: Im sogenannten Achmea-Urteil vom März 2018 erklärte der EuGH eine derartige Paralleljustiz für Konzerne zwischen Slowakei und den Niederlanden für nicht mit EU-Recht kompatibel.
In etwa drei Monaten sollen die Höchstrichter ihre Entscheidung bezüglich der Schiedsgerichte verkünden. Davon macht Bundespräsident Alexander Van der Bellen abhängig, ob er den bereits vom Parlament abgesegneten CETA-Vertrag unterschreibt. Gibt der EuGH grünes Licht, blockiert VdB den Deal nicht länger.
Doch: Es gibt noch andere EU-Staaten, die mit der Ratifizierung zögern. Italien etwa will CETA stoppen. Und legt sich nur ein Land quer, ist der Handelspakt gestorben.