Die Staatsanwaltschaft Wien hat Ermittlungen gegen die Finanzmarktaufsicht (FMA) wegen Verdachtes auf Bruch des Amtsgeheimnisses aufgenommen.
Die Ermittlungen wurden von Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwaltschaft, gegenüber der Tageszeitung ÖSTERREICH bestätigt.
Bericht landete in den Medien
Bei den Ermittlungen geht es um
einen vertraulichen Nationalbankbericht über die Gebarung der Meinl Bank in
Zusammenhang mit den Firmen MEL, MIP und MAI, der in Medien kursierte. „Wir
ermitteln nicht nur gegen die FMA, sondern gegen alle Personen, die Zugriff
auf den Bericht hatten“, so Jarosch. Überprüft würden „in dieser leidigen
Angelegenheit“ auch Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft selbst.
MEL brachte Anzeige ein
Eingebracht hat eine entsprechende
Anzeige wie berichtet die MEL. Darin wird die FMA als hauptverdächtig
genannt. Die verschiedenen Versionen des Berichtes seien codiert gewesen,
so sei in einer vom „30. Juni“, in einer zweiten von „per 30. 6.“ die Rede
gewesen. Ein anderes Mal sei das Wort „aber“ durch „jedoch“ ersetzt worden.
Daraus folgern die Anwälte der MEL, dass es sich bei der publizierten
Version um die der FMA handeln müsse. Diese dementiert.