Ab 2020 soll eine weitere Ausweitung in Villenviertel im Osten und Süden folgen.
Graz. Die Grazer Altstadtschutzzonen erfahren nach knapp 30 Jahren erstmals wieder eine Erweiterung. Zu den bisherigen rund 900 Hektar kommen weitere 41,3 Hektar hinzu. Sie umfassen zwei Villenviertel in den Bezirken Waltendorf und St. Peter im Osten und Südosten der Stadt. Die Verordnung steht in den nächsten Wochen zum Beschluss durch die Landesregierung an und soll mit Jahresbeginn 2020 gelten.
Die Erweiterung der Schutzzone in Waltendorf im Bereich Ruckerlberg umfasse eine Fläche von rund 35 Hektar und schließt 193 bestehende Hauptgebäude ein. Die neue Altstadtschutzzone im Villenviertel in St. Peter östlich des ORF-Zentrums betrifft eine Fläche von rund 6,3 Hektar und umfasst 57 Hauptgebäude, berichtete Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) im Pressegespräch am Mittwoch in Graz. "Es geht hier nicht um einzelne Gebäude, sondern jeweils ein ganzes Ensemble, ein Quartier", hielt der Bürgermeister fest. Punktuelle Neubauten werden hier auch in Zukunft möglich sein, allerdings muss die bestehende Bebauung und Umgebung in ihrem Charakter erhalten bleiben.
Durch den Bevölkerungszuwachs sei in den vergangenen Jahren ein großer Druck auf Grundstücke entstanden, begründete Nagl den Versuch, durch die Zonenausweitung das historische Stadtbild zu bewahren. Bei Hausverkäufen in Villenvierteln werde mittlerweile mitunter nur noch in Bruttogeschoßflächen gerechnet, "dann steht statt zwei Villen plötzlich eine ganze Wohnanlage da und die Charakteristik des Viertels verschwindet", führte Nagl aus.
Durch die Schutzzonen sollen die bisher prägenden Strukturen erhalten werden, Neu-, Zu- und Umbauten blieben jedoch - mit besonderem Augenmerk auf die historische Stadt - weiterhin möglich. "Wir sprechen von vielen schutzwürdigen Gebäuden, von denen kaum welche unter Denkmalschutz stehen. Die neue Schutzzone sichert den historischen Baubestand und macht Ergänzungen möglich", sagte auch die Vorsitzende der Grazer Altstadtsachverständigen-Kommission, Gertraud Strempfl-Ledl. Seit 1974 begutachtet die Kommission Vorhaben und Bauverfahren innerhalb der Schutzzonen nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz.
Als einen "außerordentlich klugen Schachzug" zum Schutz zusätzlicher besonderer Bauten und Flächen bezeichnete Kulturlandesrat Christopher Drexler (ÖVP) die Pläne. Aktuell werde noch der entsprechende Verordnungsentwurf finalisiert. Nach einem vierwöchigen Begutachtungsverfahren soll die Beschlussfassung durch die Landesregierung noch in diesem Herbst erfolgen und die neuen Schutzzonen mit 1. Jänner 2020 gelten. Verstöße gegen die Verordnung könnte ein entsprechendes Bauvorhaben "mit Nichtigkeit bedrohen", sagte Strempfl-Ledl.