Strafen bis zu 500.000 Euro

Neues Gesetz gegen Hass-Poster

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Ab kommendem Jahr sollen Hass-Poster zur Verantwortung gezogen werden können.

Morddrohungen ­gegen den SPÖ-Spitzenkan­didaten Andreas Schieder oder ein Shitstorm gegen das Neujahrsbaby, weil die Mutter ein Kopftuch trägt – die Regierung will jetzt schärfer gegen Hass-Poster vorgehen.

 Am Mittwoch, schickt der Ministerrat das „Digitale Vermummungsverbot“ (Gesetz für Sorgfalt und Verantwortung im Netz) in Begutachtung. Beschlossen wird es im Herbst, gelten wird das Gesetz ab 2020.

Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) setzt bei der Identität der Hasstäter an – künftig muss jeder, der ein Posting in einem Diskussionsforum absetzt, am Ende zu identifizieren sein. Dafür sind die Betreiber dieser Foren zuständig. Konkret soll diese Identifizierung über die Handynummer erfolgen – mit einem aufs Handy geschickten Code wird die Identifizierung dann abgeschlossen.

Facebook und Co drohen Strafen bis zu 500.000 €

Blümel: „Das geht wie im Straßenverkehr.“ Sichtbar 
sei eine Nummer, bei Verstößen könne der Fahrzeughalter ausgeforscht und belangt werden.

Internationalen Anbietern, wie Facebook. Twitter usw., will man habhaft werden, indem man sie zwingt, eine Niederlassung in Österreich aufzumachen, die haftet. Wird das Gesetz nicht umgesetzt, drohen hier Strafen bis zu 500.000 €.

Blümel betont, dass man habe handeln müssen: „Was in der analogen Welt geahndet wird, muss auch in der digitalen Welt Folgen haben. Denn die gefühlte Distanz in der digitalen Welt kann Auswüchse annehmen, die nicht akzeptabel sind.“

Der Opposition geht das Ganze zu wenig weit. Laut SPÖ-Mann Mario Lindner sei nicht die Anonymität das Problem, das habe die Morddrohung gegen Schieder gezeigt: „Wenn die Regierung gegen Hass im Internet vorgehen will, dann sollte sie eigene Posten in der Staatsanwaltschaft dafür schaffen.“(gü)

 

User müssen Adresse und Name angeben

■ Wer die Foren betreibt, muss künftig dafür Sorge tragen, dass die Identität der (Hass-)Poster notfalls festgestellt werden kann.

■ Registrieren muss sich jeder User mit Vor- und Nachnamen, der Adresse sowie einem öffentlich sichtbaren Nutzernamen (der kann weiter anonym sein). Die Identifizierung soll über die Handynummer erfolgen.

■ Erst nach Registrierung dürfen die Postings des jeweiligen Users veröffentlicht werden.

■ Facebook & Co. müssen künftig in Österreich einen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten haben, der unverzüglich erreicht werden kann. Dadurch wird die tatsächliche Umsetzung des Gesetzes ermöglicht.

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