Gesetzeswidrig

Verfassungsgerichtshof kippt Salzburger Bettelverbot

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Regelung "verfassungsrechtlich verpönt" und gesetzeswidrig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Bettelverbot in der Salzburger Altstadt erneut gekippt. Das seit 2. Juni 2015 geltende und ein Jahr später noch einmal deutlich ausgeweitete sektorale Bettelverbot komme wegen seines zeitlichen und örtlichen Umfangs einem absoluten Bettelverbot gleich und sei damit "verfassungsrechtlich verpönt" und gesetzeswidrig.

   Der VfGH hatte bereits 2012 festgestellt, dass das damals gültige absolute Bettelverbot in Salzburg gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Die Stadt reagierte darauf mit der Einführung von Verbotszonen und stützte sich formal auf eine Verordnung des Landes, die es Kommunen freistellt, das Betteln dort zu verbieten, wo die ungehinderte Nutzung des öffentlichen Raumes nicht mehr möglich ist. Mit seiner Entscheidung vom 28. Juni 2017 kam der VfGH zum Schluss, dass zwar Einschränkungen zur Vermeidung drohender Missstände durchaus erlaubt sein könnten, die Regelung der Stadt (Bettelverbot täglich von 8.00 bis 19.00 Uhr in bedeutenden Teilen der Innenstadt) sachlich aber nicht gerechtfertigt sei.
 

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