Prozess in Wien
Westenthalers Show vor Gericht
Slapstick pur: Das war der Prozess-Auftakt im Fall Westenthaler. Der Ex-BZÖ-Obmann muss sich derzeit wegen schweren Betrugs verantworten. Doch statt seinem Anwalt das Wort zu überlassen, verwandelte Westenthaler das Wiener Straflandesgericht kurzer Hand in seine Bühne.
Westenthaler wird Prozess gemacht
1 / 6
Mit einer mehr als einstündigen Powerpoint-Präsentation wollte er von seiner Unschuld überzeugen (s. Interview unten). Das Gericht zeigte sich bisweilen ungeduldig und wies den Showman zurecht: „Sie haben sich vor dem Gericht zu verantworten, nicht vor den Journalisten.“
Video: So erschien Westenthaler vor Gericht
Duell: Westenthaler gegen Schriftführerin
Es war aber nicht der Richter, den Westenthaler zu fürchten hatte. Die resolute Schriftführerin des Gerichts hatte weitaus weniger Verständnis für den Angeklagten und wies Westenthaler des öfteren scharf zurück. Mit einem „Aus!“ versuchte sie, seinen Redefluss zu unterbrechen: „ Sie reden ohne Punkt und Beistrich. Ich muss das hier aber mitschreiben.“ Sogar Westenthalers Verteidiger Thomas Kralik schritt einmal ein und bat ihn, sein Tempo zu reduzieren. Westenthaler konterte: „Thomas, das ist störend.“ Und setzte nach: „Jetzt muss ich schon meinen eigenen Anwalt zurecht weisen.“ Nach der Pause meldete sich die Schriftführerin erneut zu Wort: „ Ich habe eine Verfügung dabei, dass den Schriftführern ausreichend Pausen fürs Mitschreiben zu gewähren ist. Danke.“
Ironie
Zwar sitzt Westenthaler u.a. vor Gericht, weil ihm vorgeworfen wird, 300.000 Euro für ein Gutachten verrechnet zu haben, das höchstens 15.000 wert sein soll. Bei seiner skurrilen Verhandlung trat er aber den beeindruckenden Gegenbeweis an: Bei ihm bekommt man etwas für sein Geld geboten.
Spannend auch die Zeugenliste: Neben Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel ist u. a. auch Frank Stronach geladen. Das Urteil ist nach acht Verhandlungstagen am 4. Dezember geplant.
ÖSTERREICH-Interview
Frage: In der Verhandlung haben Sie die Vorwürfe gegen Sie in der ÖFB-Causa als absurd bezeichnet...
Peter Westenthaler: Das ergibt sich aus dem Ablauf der Ereignisse. Die Staatsanwaltschaft wirft mir einen Tatplan vor, doch das ist unlogisch. Ich sage doch nicht: Zahlt mir die Förderung bis Ende des Jahres aus, obwohl ich Schulden bis Mitte des Jahres zurück zahlen muss. Wenn das mein Tatplan war, dann müsste ich unzurechnungsfähig sein.
Frage: Mit der Zahlung der Lotterien über 300.000 Euro ans BZÖ haben Sie auch nichts zu tun gehabt?
Westenthaler: Ich war damals Spitzenkandidat des BZÖ und wer so etwas schon einmal gemacht hat, kann bestätigen: In so einer Position hat man keine Zeit, sich um Finanzen zu kümmern. Ich habe nie Rechnungen gesehen und auch diese nicht.
Nächste Seite: Der Live-Ticker zum Nachlesen
+++ LIVE-Ticker +++
Liquiditätsproblem
"Wenn Ihr uns nicht entgegenkommt, melden wir Konkurs an und schicken Euch alle Fußballfans auf den Ballhausplatz. Das hat gewirkt", so Westenthaler zur Frage, wie er den Vergleich verhandelt hatte. "Das haben Sie jetzt gesagt, um Eindruck zu schinden. Und wie war es wirklich?", lässt ihn die Staatsanwältin abblitzen. Die Bundesliga habe immer bei Forderungen ein Liquiditätsproblem, weil fast alle Gelder ausgeschüttet werden. In diesem Fall habe es zwar wegen der Rücklage von 1,6 Millionen Euro kein Problem gegeben. Von dieser Rücklage habe er damals aber nichts gewusst.
"Bundesliga wie Vereine"
"Wir konnten uns nichts einstecken, weil die Bundesliga ist für mich gleich wie die Vereine. Sie schüttet alles, was oben reinkommt, nach unterschiedlichen Schlüsseln wieder aus. Das ist zumindest mein Verständnis", sagt Westenthaler. "Wenn die Bundesliga Vergleichsschulden hat, bekommen dann die Vereine weniger?", fragt die Staatsanwältin. "Natürlich müssen das die Clubs mittragen", so Westenthaler. "Hätten wir das in vollem Maße, was weiß ich 2 Millionen, zahlen müssen, hätte das für so manchen kleinen Club ein Liquiditätsproblem gegeben." "Warum müssen das die Vereine bezahlen, warum kann die Bundesliga nicht sparen?", so die Staatsanwältin. "Selbstverständlich bekommen die Vereine weniger, wenn die Bundesliga eine Schuld tilgen muss, es hätte keine andere Alternative gegeben." Das Budget der Bundesliga, so Westenthaler, sei ein kleiner Teil der eingenommenen Gelder. Den Rest schütte sie aus.
"Nicht meine Aufgabe"
Warum er den Club-Präsidenten nach dem Abschluss des Vertrags über die Fördermillion nicht berichtet habe, fragt die Staatsanwältin. Das sei nicht seine Aufgabe gewesen, er hätte ausschließlich gegenüber des Aufsichtsrats Berichtspflicht gehabt, entgegnet Westenthaler. Die Präsidentenkonferenz sei ein Beiratsgremium, den Aufsichtsrat habe er zu jeder Zeit korrekt informiert. Richter präzisiert: Mehrere Präsidenten hätten beklagt, dass mehr öffentliche Mitteln nötig wären. Man könnte angesichts dessen vermuten, dass die Präsidenten nicht in Kenntnis von der Fördermillion waren. "Die haben sich bei jeder Sitzung vorgestellt, dass sie noch mehr bekommen, das ist so", sagt Westenthaler.
Westenthaler weicht aus
Die Staatsanwältin kommt auf die Verquickung zwischen Förderung und Vergleich zu sprechen. Ob dem ÖFB-Präsident Friedrich Strickler das bekannt war, will sie wissen. Westenthaler weist als Antwort darauf hin, dass der ÖFB bloß Mittel zum Zweck war.
Fördermillion
Westenthaler erklärt jetzt, dass er nicht wollte, dass die Fördermillion einfach zu gleichen Teilen an die Clubs auszuschütet wird. Die Ausschüttung sollte an Kriterien des Österreicher-Tops gebunden sein.
Staatsanwältin geht zum nächsten Punkt über
Westenthaler hat an den grundlegenden Punkten im Protokoll nichts auszusetzen. "Machen wir das jetzt wieder konkret, sonst dauert es zu lange", so der Richter. "Gibt es irgendwelche konkreten Fragen?" Die Staatsanwältin: "Mir reicht das." Sie kommt zum nächsten Punkt.
Protokoll wird Westenthaler vorgelegt
Westenthaler hatte heute immer wieder die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen kritisiert. Dabei handle es sich um Zusammenfassungen, die nicht fehlerfrei seien. Die Staatsanwältin legt ihm ein Protokoll vor, bittet ihn, das durchzugehen. "Dann brauchen wir aber lange, wenn wir jetzt alles einzeln durchgehen", so Westenthaler. "Sagen Sie uns nur, was falsch ist", bittet der Richter. Westenthaler liest konzentriert, zeigt zunächst einen Datumsfehler auf.
Die Staatsanwältin zitiert eine E-Mail Westenthalers an Grundei im Zusammenhang mit der Drittschuldnerklage im Dezember 2003. Darin ist davon die Rede, dass sich eine Förderungszusage entscheiden werde. Von welcher Förderung hier die Rede sei? Westenthaler betont erneut, dass für Grundei ein Vergleich nur dann akzeptabel war, wenn eine Förderung zugesagt wurde. Daher erklärt er die Formulierung. Staatsanwältin: Am Tag danach haben Sie die Zusage über die Fördermillion bekommen. Das muss also die Förderungszusage gewesen sein, von der die Rede war. Westenthaler: "Ich konnte nicht wissen, dass ich am nächsten Tag die Zusage bekomme. Der Aufsichtsrat wollte eben unbedingt eine rechtlich verbindliche Förderzusage, bevor man einen Vergleich in Erwägung ziehen könne."
Zahlung nicht zweckgebunden
Westenthaler betont, dass die Komplementärzahlung nicht zweckungebunden sein muss. Sie könne, wie in diesem Fall, eine Zahlung sein, die die Bundesliga ganz allgemein entlastet und die komplementär zum Vergleich verhandelt wurde. Anfangs sei das Ziel gewesen, eine nicht zweckgewidmete Förderung zu erhalten, später wurde sie eben zweckgewidmet.
Westenthalers Rolle
Die Staatsanwältin will jetzt wissen, was die Verhandlungsleistung Westenthalers im Detail gewesen sei. Er gibt Auskunft, dass er unter anderem über die Summe mitverhandelt habe. Zudem habe er das nicht, wie man aus dem Aufsichtsrat-Protokoll vermuten könnte, mit Finanzminister Grasser persönlich verhandelt. Sondern er sei ganz allgemein in Kontakt mit dem Finanzministerium und der Finanzprokuratur gestanden.
Oberstaatsanwältin am Wort:
Die Oberstaatsanwältin fragt Westenthaler dazu, wie er die Fördermillion und die Ratenzahlung dem Vorstand bekanntgegeben hat. Und warum dies außerhalb des Protokolls erfolgte. Westenthaler sagte zunächst er habe keinen Einfluss darauf, dass das außerhalb des Protokolls war. "Man hätte es genauso innerhalb machen können."
Es geht weiter
Die Pause ist beendet. Der Richter kündigt an, zunächst alle Fragen zum Komplex "Bundesliga" an Peter Westenthaler zu behandeln. Bevor die Verhandlung fortgeführt wird, gibt es noch einen Schriftführerwechsel. Der Richter gibt das Fragerecht an die Schöffen weiter, die haben keine Fragen. Die Staatsanwältin ist am Wort.
Fünf Minuten Pause...
...es geht um 15:35 Uhr weiter.
Richter zitiert aus Telefon-Skript
"Die Förderung war keine Jugendförderung, das war 'auch' eine Jungendförderung", zitiert der Richter Westenthaler aus einem Telefontranskript eines Journalistens. Westenthaler sagt darauf, er meinte, dass die Pauschale zur Abdeckung der Mehrkosten durch die Challenge 2008 für den Betrieb der Clubs keine reine Jugendförderung sei. "Eine Jugendförderung fasse ich so auf, dass Gelder ausschließlich an die Jugendabteilungen fließen. Es war aber nicht eine Förderung, die sich ausschließlich darauf bezieht." Die Abgleichung für die Clubs, berühre natürlich auch den Profibereich. Man müsse hier von einer reinen Jungendförderung differenzieren.
Westenthaler erklärt, warum er aus der Bundesliga ausschied.
Es könne ihm niemand vorwerfen, dass er den Zweck der Förderung nicht richtig kommuniziert habe, so Westenthaler. Dem Aufsichtsrat müsse klar gewesen sein, dass die Förderung nicht zur freien Verwendung war. Jetzt erklärt Westenthaler sein rasches Ausscheiden aus der Bundesliga. Er habe selbst darum gebeten, unter anderem auch deshalb, weil er ein lukratives Jobangebot erhalten hatte.
Der Richter zitiert die Aussage eines Vorstandsmitglieds:
Ein Vorstandsmitglied sagte aus, dass es dem Aufsichtsrat klar gewesen sei, dass es sich bei der Million nicht um eine Jugendförderung handle. Sie sei ausschließlich im Zusammenhang mit der Drittschuldnerklage besprochen worden. Sie sei mit Sicherheit nicht für den Österreicher-Topf bestimmt gewesen. Westenthaler verwehrt sich dessen, gibt an, stets betont zu haben, dass die Million zweckgewidmet sei. Peter Vogl war das Vorstandsmitglied. Westenthaler kritisiert, dass dieser bei zahlreichen Sitzungen abwesend war. "Es kann sich hier nur um ein Informationsdefizit handeln."
"Club-Präsidenten wussten Bescheid"
Warum sich die Präsidenten der Clubs bereits nachdem die Fördermillion beschlossen war kritisch zu den Einwirkungen der Challenge 2008 geäußert hatten, ohne dass diese Million erwähnt wurde, will der Richter wissen. Westenthaler verweist darauf, dass der Richter aus einem zusammenfassenden Protokoll zitiert, er schließt aus, dass die Präsidenten nichts von der Million gewusst hatten.
"Sie wusste nichts davon"
Ohne die Förderung könne man die Forderungen der Republik im Vergleich nicht begleichen, hatte die Mitarbeiterin befürchtet und diese Befürchtung in einem Mail an Westenthaler geäußert. "Sie hatte ein Informationsdefizit", so dieser heute dazu. Sie hätte nichts von abgeschlossenen Sponsorenverträgen gewusst, welche die Liquidität gewährleistet hätten
Wieso ein Bank Austria-Konto?
Warum die Fördergelder als gesonderte Einnahmen am Konto der Bundesliga bei der Bank Austria verbucht worden waren, fragt der Richter. Zu den Buchungsvorgängen könne er keine Auskunft geben, so Westenthaler. Das eingetroffene Geld sei sofort auf ein Sonderkonto gegangen und zur Zahlung des Vergleich genützt, hatte eine Mitarbeiterin der Buchhaltung ausgesagt. Ihrer Meinung nach habe man die Vereine um die Million betrogen, das Geld sei nie in den Österreicher-Topf geflossen.
"Nicht an die große Glocke gehängt"
"Dass man eine Förderung die man bekommt für ein großes Projekt nicht medial an die große Glocke hängt, ist klar", so Westenthaler. Das könnte für die Bundesregierung Forderungen seitens anderer Sportverbände nach sich ziehen. Entscheidend sei, dass man die Förderung bekommen habe.
Westenthaler widerspricht
Edlinger war von der Staatsanwaltschaft zu der Förderung befragt worden und hatte in seiner Aussage angegeben, nichts davon zu wissen. Damit konfrontiert entgegnet Westenthaler: Er wolle ihm kein Falschaussage unterstellen, das stehe ihm nicht zu. Vielleicht habe er es vergessen. Das Protokoll aus der Aufsichtsratssitzung zeige eindeutig, dass das Schreiben Edlinger vorgelegt worden war.
Richter bohrt weiter
Die Förderzusage sei ausschlaggebend dafür gewesen, dass dem Vergleich zugestimmt wurde. Er habe deutlich gemacht, dass die Gelder zweckgebunden waren. Die Auszahlungsfristen waren zu diesem Zeitpunkt unbekannt, ausschlaggebend sei für die Aufsichtsratsmitglieder die fixe Zusage gewesen. Als Einschätzung habe er dem Aufsichtsrat eine Zahlung im Februar 2004 genannt. Dass die Auszahlung in Raten erfolgt, habe das Ministerium festgelegt, ergänzt Westenthaler auf Nachfrage des Richters. Zunächst sei der Aufsichtsrat misstrauisch gewesen, ob es tatsächlich eine Förderzusage gebe. Der ehemalige Finanzminister Edlinger habe sich das Schreiben angesehen und das bestätigt. In Folge habe sich der Aufsichtsrat einsichtig gezeigt und den Vergleich wegen der Förderzusage abgesegnet.
Kreuzverhör mit dem Richter
"Wie ist es in der Causa Drittschuldnerklage weitergegangen", fragt der Richter. Die entscheidende Sitzung war der 19.2.2004, so Westenthaler. In der Aufsichtsratssitzung habe er die Förderzusage vorgelegt und ab diesem Zeitpunkt sei ein Ruck durch den Aufsichtsrat gegangen. Als die Fördersache erfolgreich erledigt war, habe sich der Aufsichtsrat zum Vergleich in Sachen Drittschuldnerklage bereit erklärt.
"Offene Karten"
Er habe immer mit offenen Karten gespielt und den Aufsichtsrat nie über den Zweck der Förderungsmillion in die Irre geführt. Die Million wurde ja im Parlament als Budgetüberschreitung beschlossen, jedes Aufsichtsratsmitglied habe sich daher auch selbst über den Inhalt des Beschlusses informieren können. Wer ihm von dem Parlamentsbeschluss informiert habe, daran könne er sich nicht erinnern. Er habe dies jedenfalls auch dem Vorstand mitgeteilt, sagt Westenthaler.
Richter: "Wie kommt man auf eine Million?"
"Wer war Initiator für die Fördermillion" und "Wie ist man auf diesen Betrag gekommen", fragt der Richter. "Die Präsidenten der Bundesliga", entgegnet Westenthaler. Warum man bereits kurz nach dem Start des Projekts Challenge 2008 von einem derartigen förderbedürftigen Mehraufwand für die Clubs gewusst hatte, fragt der Richter. Ob etwa Gutachten gegeben habe. "Das kann ich Ihnen nicht sagen", so Westenthaler. Man habe aber schnell gemerkt, dass sehr gute Stammspieler für die Challenge abgezogen wurden und dadurch ein Mehraufwand entstand. "Aber wie kommt man auf eine Million, man kann sagen die ist schön, aber das muss doch irgendwie nachvollziehbar sein", so der Richter. Der Betrag sei von den Clubs als realistischer Betrag zur Abdeckung der Mehrkosten genannt worden, entgegnet Westenthaler.
Westenthaler: "Hatte Auftrag"
Der Aufsichtsrat habe ihm zunächst nicht geglaubt, dass eine Förderung kommt. "Wenn wir keine Förderung kommt, machen wir auch keinen Vergleich", hätten ihm die Vorstandsmitglieder gesagt. Man habe ihm auch beauftragt, das in den Verhandlungen deutlich zu machen. "Warum macht man die Förderung für die Jugend abhängig davon, ob man mit der Finanzprokuratur einen Vergleich abschließt?", so der Richter. "Weil es die Bundesliga insgesamt entlastet. Die Verquickung habe letztendlich nicht ich gemacht. [...] Man habe gesagt, gebt uns eine Förderung für die Challenge 2008, sonst machen wir auch keinen Vergleich." "Wenn die Förderung nur den Vereinen zugute kommt, was hat dann die Bundesliga als Verein davon", will der Richter wissen. Die Aufgabe der Bundesliga sei die Ausschüttung der Mittel an die Vereine. Der Vorteil sei, dass sie durch die Förderung mehr Mittel ausschütten könne, entgegnet Westenthaler.
Der Vergleich machte Probleme
Westenthaler hat sich mit dem Vergleich gegen Dr. Grundei durchgesetzt, der überzeugt war, dass ein Rechtsstreit mit der Republik zu gewinnen wäre. Der Jurist, der anfangs mit den Vergleichsverhandlungen beauftragt wurde, musste also einen Vergleich aushandeln, hinter dem er gar nicht stand. Später übernahm Westenthaler die Verhandlungen. Es habe immer wieder Konflikte zwischen den beiden gegeben. Eine Komplementärzahlung sei nichts Schlechtes an sich, das impliziere keine Zweckentfremdung. Damit solle lediglich die Bundesliga insgesamt entlastet werden. "Ihr Ziel war, eine Förderung der Republik zu erlangen und gleichzeitig einen Vergleich abzuschließen", wiederholt der Richter.
Richter: "Wieso ein Vergleich?"
Warum er einen Vergleich überhaupt angestrebt habe, fragt der Richter. Man hätte den Rechtsstreit ja auch verlieren können, so Westenthaler. Das wäre dann wesentlich teurer gekommen, als die 1,6 oder 1,7 Millionen. Es handle sich bei der Drittschuldnerklage um das Resultat von Fehlern seiner Vorgänger. Man habe gegenüber der Republik sicher etwas dramatisiert, räumt Westenthaler ein. Man habe angedeutet, durch die Klage in ernsthafte Schwierigkeiten zu geraten - das zu betonen, war Verhandlungsstrategie. Zu diesem Zeitpunkt habe er von der Rücklage von 1,6 Millionen Euro außerdem noch nichts gewusst. Wissend, dass man neue Sponsorenverträge abschließen wird, habe man die Ratenzahltung des Vergleichs erreicht, "was für die Bundesliga natürlich eine Erleichterung war."
Richter befragt Westenthaler
"Mit wem haben Sie Vergleichsgespräche geführt?" fragt der Richter. Zunächst habe gar nicht er mit der Finanzprokuratur verhandelt, so Westenthaler. "Warum war die Prokuratur zu dem Vergleich bereit?" "Aus Kulanzgründen, hoffe ich." "Wie sind Sie auf die 1,2 Millionen Euro gekommen?" "Das war ein Vorschlag der Finanzprokuratur", so die Antwort. Richter fragt Westenthaler zu einem Gutachten, das dieser in Auftrag gegeben hat.
Es geht weiter..
Westenthaler setzt seine Aussage fort. Zunächst erläutert der Richter noch die Chronologie der Ereignisse, geht die Punkte einzeln durch. Unklarheiten lässt er sich von Westenthaler genauer erklären.
Mittagspause ++ Es geht um 13:40 Uhr weiter +++
"Ich habe immer darauf geachtet, dass es auch um Soziales geht, nicht nur um den schnöden Mammon", sagt Westenthaler und zeigt Fotos von einer Charity-Veranstaltung. Es könne ihm dafür doch niemand Verschwendung vorwerfen. "Ich fasse zusammen": Der ÖFB war Mittler, konnte daher nicht getäuscht und geschädigt werden, argumentiert er. Die Förderung war eine pauschale Abgeltung für die Mehraufwendungen der Challenge '08. Ein Detaillierter Nachweis der Verwendung war seitens der Republik nie gefordert. Die Förderung sei nie Teil des ÖFB-Vermögens gewesen. Man habe die Bundesliga nicht unrechtmäßig bereichert, da es einen festgelegten Anspruch auf die Förderung gab. Es gab auch keinen Tatplan, unterstreicht Westenthaler im Hinblick auf die Chronologie der Zahlungen. Der Aufsichtsrat sei stets korrekt informiert gewesen. Für die Zeit nach 11.8.2004 trage man keine Verantwortung. Mehrere Gutachten schließen einen Betrug aus. "Ich bedanke mich und entschuldige mich bei der Schriftführerin." (Anmerkung: Die hatte sich beschwert, da er so schnell gesprochen hat).
Westi wird lustig:"Welcher Affe soll mich da reiten...?"
Westenthaler weißt darauf hin, dass in insgesamt 4 parlamentarischen Anfragen zum Thema keine Unregelmäßigkeiten aufgekommen sind. "Weil Sie mich öfters gefragt haben, wie schaut es den aus mit der Bilanz mit Ihren 18 Monaten im Amt: Es wurde ein neuer Fernsehvertrag abgeschlossen, der uns statt 7 Millionen 14 Millionen bescherte", so Westenthaler. Er zählt weiter Erfolge auf, neue verbesserte Verträge mit Lotto/Toto, Red Zack, T-Mobile. "Am Ende gab es Einnahmen von 20 Millionen. Dazu gab es die Rücklage in der Höhe der Schulden." "Welcher Affe soll mich da reiten, dass ich eine öffentliche Förderung für die Rückzahlung der Schulden nehme, wenn die Mittel vorhanden sind?"
Westi jetzt auf Hochtouren - und scrollt am PC...
Jetzt zitiert Westenthaler aus einem Schreiben des ÖFB, "des angeblich Geschädigten", in dem die korrekte Verwendung der Zahlungsflüsse bestätigt werden. Westenthaler betont erneut die Chronologie der Ereignisse: Zwei Teile der Förderung seien ausgezahlt worden, als er und Konrhoff ihr Amt bei der Bundesliga nicht mehr inne hatten. Thomas Keppert, ein anerkannter Expterte habe zudem am 4.4.2011 ein Gutachten erstellt, das die korrekte Ausschüttung an die Vereine bestätigt. Auf seinem Laptop scrollt Westenthaler durch das Gutachten, verliest den Punkt "Zusammenfassung".
Westenthaler weist Anschuldigungen dezidiert zurück
Die einzige Verpflichtung seitens des ÖFB sei es gewesen, das Geld an die Bundesliga weiterzuleiten und darüber dem Ministerium zu berichten. Der Nachweis der Zweckverwendung seitens des ÖFB sei hinfällig gewesen, weil es sich um eine pauschale Abgeltung handle, welche die Bundesliga an die Vereine ausschüttete. Zum Vorwurf, kein Geld für die Schuldentilgung gehabt zu haben, weist Westenthaler zurück. Es habe eine Sonderrücklage von 1,6 Millionen gegeben. Warum also, fragt Westenthaler, hätte er eine Förderung dafür zuziehen sollen? Pauschale Mehraufwendungen seien als Zweck ohnehin nicht nachweisbar. Das Bundeskanzleramt habe den Einsatz der förderungswürdigen Fußballer als Beleg gelten lassen. Im einzelnen seien die finanziellen Mehraufwände für die Clubs durch die Challenge 2008 nicht nachzuweisen und daher pauschal geregelt. Als Beispiel nennt Westenthaler zusätzliche Flutlichtstunden. Am 10.8.24 beendeten Westenthaler und Kornhoff ihre Dienstverhältnisse mit der Bundesliga. Am Tag darauf ist die zweite Rate der Förderung (450.000 Euro) eingetoffen. "Wie soll ich damit einen Missbrauch betreiben", richtet sich Westenthaler an die Oberstaatsanwältin.
Westenthaler widerspricht der Anklage vehement:
Die Förderung sei nie Eigentum des ÖFB gewesen, betont Westenthaler. Die Kriterien zur Ausschüttung der pauschalen Abgeltung obliege zudem der Bundesliga. Die Anklage, dass keine zusätzlichen Zahlungen zu den ohnehin bestehenden Verpflichtungen aus dem Österreicher-Topf geflossen seien, sei falsch.
Westenthaler spricht zu schnell für das Gericht
Im Dezember 2003 wurde, erläutert Westenthaler, die Förderung im Parlament beschlossen. Auf eigene Initiative habe man sich schließlich dafür eingesetzt, die Ausschüttung über den Österreicher-Topf vorzunehmen. Es sei klar geregelt, dass dem ÖFB bloß eine Mittlerrolle zukomme. Die Auszahlung der Förderung sei bis 31.12.2004 festgelegt. Die Schulden bei der Republik hätten zu diesem Zeitpunkt bereits begleichen sein müssen, so Westenthaler. Das schließe den ihm vorgeworfenen Vorsatz, die Gelder hierfür zu verwenden, aus. Am 19.2.2004 gab Westenthaler bekannt., dass sei der Vergleich beschlossen worden sei. Die Zweckwidmung der Gelder habe er dem Bundesliga-Aufsichtsrat offengelegt. "Freunde, das ist keine Förderung ohne jeglichen Zweck. Er ist sehr weit gelegt, aber es gibt einen Zweck."
Immer wieder unterbricht die Protokollführerin Westenthaler, der so schnell spricht, dass sie mit ihren Aufzeichnungen nicht nachkommt. Sie bittet ihn, zum Gericht zu sprechen, "nicht zu den anwesenden Journalisten."
Westenthaler spricht weiter:
Im Oktober 2003 kam der Auftrag vom Aufsichtsrat, sich um eine Förderung zu bemühen. Es solle nicht nur der ÖFB Mittel für die Challenge 2008 erhalen, sondern auch die Bundesligavereine Kompensation bekommen. Im November der Bericht, dass es noch zu keiner Einigung über eine Förderung gekommen sei. Es werden nun Details zur Ratenzahlung des Vergleichs bekannt. Das Finanzministerium, betont Westenthaler, habe eigentlich mit der Förderung nichts zu tun. Es müsse nur die Deckung der Förderung gegenüber dem Ministerium, welches die Förderung ausschüttet, bestätigen. Hauptverantwortlich zuständig war das Sportministerium der Regierung Schüssel. Für die Schuld sei die Finanzprokuratur zuständig gewesen, betont Westenthaler eine Trennung zwischen den Causen.
Gespräch mit Grasser
Westenthaler zitiert aus einem Gespräch im Frühjahr 2003 mit Finanzminister Grasser. Er bat im Hinblick auf eine nahende Aufsichtsratsitung um Zusagen des Finanzministers zur "Gesundung des österreichischen Fußballs". Dabei sei kein Wort von einer Förderung gefallen. Er erzählt weiter chronologisch: Am 9. April dann eine Aufsichtsratssitzung. Nun ist von einem Vergleich die Rede, die Verhandlungen mit der Republik werden aufgenommen. Im Mai berichtet Westenhaler erneut dem Aufsichtsrat von den Vergleichsgesprächen. "Wir waren zu diesem Zeitpunkt bereits bei 1,2 Millionen Euro." Die Kulanz von 1,6 auf 1,2 sei eine "tolle Sache". Auch weil Ratenzahlung möglich war. Der Aufsichtsrat beauftragt erneut Westenthaler mit Gesprächen, noch immer sei aber keine Rede von einer Förderung.
Westenthaler zu seinem Amtsantritt:
Er sei sofort mit der Forderung der Drittschuldnerklage konfrontiert worden. Daraufhin habe er sich beim Finanzministerium für eine Minderung der Forderung eingesetzt. Als der Vertrag über die Fördermillion zwischen ÖFB zustande kam, rührte das nur daher, dass die Bundesliga keine direkte Förderung beziehen konnte. Der ÖFB war ein Mittelsweg, der ÖFB hatte ausschließlich Botenfunktion, betont Westenthaler.
Richter befragt Westenthaler.
Der Richter zitiert Vorwürfe, dass unter Westenthaler Personalkosten für die Bundesliga explodiert seien. Westenthaler weicht aus, möchte die Vorwürfe in einem Vortrag mit PowerPointPräsentation entkräften. "Es war nie der Gedanke, eine Förderung zu holen, um sie zur Schuldentilgung zu verwenden", so Westenthaler. Der Richter fragt zur Komplementärförderung in der Drittschuldnerklage. Westenthaler: "Das Wort Komplementärzahlung stammt gar nicht von mir. [...] Für mich war klar, dass die Fördermillion nichts mit der Schuldentilgung zu tun hat. Aber sie hat politischen und verhandlungstechnischen Zusammenhang. Es war ein Faustpfand der Bundesliga. [...] Wenn wir die Förderung nicht bekommen, dann stimmen wir dem Vergleich nicht zu." Das sei der Verhandlungsstandpunkt gewesen. Diese solle aber nicht zur Zahlung der Schulden herangezogen werden.
Westenthaler zu seinem Programm als Bundesliga-Chef:
Er hätte auslaufende Sponsorverträge neu und gut verhandeln wollen, das sei sein Hauptaugenmerk gewesen, das er auch in Vorgesprächen so dargelegt habe. Sein zweites Augenmerk sei Marketing gewesen. Der Richter fragt zur finanziellen Situation der Bundesliga bei Westenthalers Amtsantritt. "Die finanzielle Situation der Bundesliga ist immer dieselbe. Die Bundesliga ist eine riesige Geldverteilungsmaschine. Sponsorgelder fließen oben hinein, die Bundesliga muss das an die Clubs weiterleiten. Die Liga nimmt sich nur Geld zurück, um organisatorisches zu finanzieren." Der Richter fragt weiter zu den Haupteinnahmegeldern der Bundesliga. Die TV-Geler einerseits, die "ein großer Brocken" seien, so Westenthaler. Er nennt Sponsoren verschiederner Ligen wie Red Zack, sowie auch die Casios Austria. "Mein Wunsch war, eine zentrale Vermarktung wie in der Deutschen Bundesliga durchzusetzen." Die Clubs wollten das nicht, so Westenthaler weiter.
Jetzt spricht Westenthaler:
Er bekennt sich zu den Vorwürfen nicht schuldig.
Gericht macht Pause - Dann kommt Westenthaler zu Wort
Man könne nicht unterstellen, dass die beiden Geld zweckentfremdet haben, so der Anwalt von Kornhoff. Für Zahlungen und Buchhaltungsschritte, die teilweise nach der Beteiligung von Westenthaler und Kornhoff im Vorstand der Bundesliga seien diese nicht verantwortlich. Man hätte ganz einfach liquide Mittel für die Tilgung des Vergleichs verwendet. Dass Geld zweckentfremdet wurde, oder mit Vorsatz ein Betrug begangen wurde, schließt er aus. Es gebe weder einen Geschädigten, noch einen Bereicherten, so der Anwalt. Daher auch seine Forderung: Beide sind freizusprechen.
Kornhoff-Anwalt spricht weiter:
Der Vertrag habe eine Pauschale zur Abgeltung des Mehraufwandes der Vergleiche durch die Challenge 2008 beinhaltet. "Aber hat es zum fraglichen Zeitpunkt schon einen Mehraufwand gegeben? Die Euro ist ja erst 2008". Die Vereinbarung zwischen ÖFB und Bundesliga wurde eines Übersehen: Die Vertragslaufzeit. Die sei 1.3.2003 bis zum Ende des Ablaufs der EURO 2008, so der Anwalt. Er sieht keine Täuschung, "die Komplementärförderung ist eine Wortkreation ohne Sinn. Denn wer kann annehmen, dass die Republik für die Schulden eines gemeinnützigen Vereins 1 Million Euro zur Verfügung stellt. Das macht ja keinen Sinn."
Jetzt spricht der Anwalt von Kornhoff
Die Rolle des Finanzministeriums und der Finanzprokuratur, also quasi des Anwalts der Republik in der Klage um 1,6 Mio, habe die Oberstaatsanwältin ausgeklammert. Es sei legitim, bei Ministerien anzuklopfen und Geld für die Bundesliga zu lukrieren. Die Verhandlungen mit dem Sportministerium hätten fehlgeschlagen, daher habe man sich an das Finanzministerium unter BMin. Grasser gewandt.
"Nicht schuldig", sagt der Anwalt.
Wallner und Westenthaler hätten sich zwar gekannt, aber nicht intensiv. Zum fraglichen Zeitpunkt habe es keinen Kontakt gegeben, führt der Verteidiger aus. 2009 habe Westenthaler gegen leo Wallner eine Strafanzeige eigebracht. "Wenn ich mit jemandem ein krummes Ding drehe, dann zeige ich den doch nicht an. [...] Das ist ja lächerlich." Westenthaler sei in beiden Anklagepunkten nicht schuldig, so Anwalt Kralik
"Extremer Stress"
Die Verträge zwischen ÖFB und Republik, sowie Bundesliga und ÖFB lassen eine Überprüfung der Verwendung des Geldes nicht zu, so der Anwalt. Die Verpflichtung des ÖFB bestehe nur darin, das Geld weiterzuleiten. Jetzt geht es um den zweiten Vorwurf mit den Lotterien: Als Spitzenkandidat der BZÖ sei Westenthaler extrem unter Stress gestanden. Er habe die Anfrage der Lotterien erhalten und habe darauf gesagt "belästigt mich damit nicht". Das sei sein einziger Berührungspunkt mit dem Sachverhalt gewesen. Er habe keinen Auftrag erteilt, die Rechnung zu stellen, will Kralik festgestellt wissen.
Westis Anwalt sieht Betrugsvorsatz nicht gegeben
Die gesamte Abrechnung der Förderung und der Vergleichzahlungen sei erst erfolgt, als Westenthaler nicht mehr im Amt war. "Soll Westenthaler den neuen Vorständen gesagt haben 'geh macht's ma des?' Das ist absurd!", so Anwalt Kralik. Der Vorschlag, den Österreicher-Topf zu Verteilung zu verwenden, sei von Westenthaler gekommen, so der Anwalt. Warum solle er diese Komplikation vorschlagen, wenn er vorhätte, das Geld anders zu verwenden? Betrug erfordere Vorsatz der Täuschung, sowie eine unrechtmäßige Bereicherung. Einen Betrugsvorsatz sehe er nicht gegeben. Man hätte den Vergleich problemlos aus vielen verschiedenen Einnahmequellen zahlen können. Geschädigter solle der ÖFB sein, lautet deAnklage. Dem hält Kralik entgegen: "Er war nicht in die Verhandlungen eingebunden, er hat nur zwei Verträge abgeschlossen. Der ÖFB war nichts anderes als ein Bote". Und weiter: Aber aus seiner Botenfunktion gehe hervor, dass der ÖFB nie Eigentümer der Million war und daher nicht als Geschädigter auftreten könne.
Westenthalers Anwalt Kralilk führt aus:
"Es gab zig Einnahmequellen für die Bundesliga, die Westenthaler später noch erläutern wird, kündigt Kralik an. "Es gab etwa eine Rücklage, die mit über 1 Mio Euro dotiert war". Weil die Förderung ebenso in Raten gezahlt wurde, sei der Vorwurf, er habe sie für den Vergleich verwendet, nicht zu lässig. Denn als der Vergleich beglichen wurde, sei die Förderung noch gar nicht vollständig eingetroffen wesen, so die Argumentation der Verteidigung.
Jetzt spricht Westenthaler-Anwalt Thomas Kralik
Er erläutert, wie Westenthaler in die Funktion bei der Bundesliga gelangt ist. Er sei aus zahlreichen Bewerbern ausgewählt worden, sei für Marketingsachen zuständig gewesen. 2003 sei Westenthaler nach seinem Amtsantritt sofort mit der Klage der Republik konfrontiert worden sein. Mit dem Mandat des Aufsichtsrates sollte Westenthaler mit dem Finanzminister über den Vergleich verhandeln. "Es ist dann ein Vergleich von 1,2 Millionen im Raum gestanden. Aber der wichtige Punkt: Diese 1,2 Millionen sind nicht auf einmal zu zahlen, sondern in Raten. 2x 500.000 im Jahr 2004 und die restlichen 200.000 in kleineren Raten zu 40.000 Euro", so Anwalt Kralik.
Anklage lautet auf schweren Betrug und Untreue
Die Staatsanwältin spricht weiter: "Es gab bei den Lotterien aber eine eigene Abteilung für responsible gaming. Die wusste davon gar nichts." Der Vorwurf: Die Zahlung soll in Zusammenhang mit dem gescheiterten Gesetzesentwurf stehen. Es handle sich um eine Scheinrechtung. Westenthaler soll durch die Legung der Rechnung dazu beigetragen haben. Die Anklage der Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft lautet auf schweren Betrug. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Salzburg lautet auf Untreue.
Staatsanwältin: "Es gab eine Absprache"
Westenthaler und Wallner hätten sich vor einer geplanten Gesetzesänderung zum Glücksspielmonopol besprochen. Das Glücksspielmonpol sollte fallen, was für die österreichischen Lotterien fatal gewesen wäre. Dann aber plötzlich Aufatmen bei den Lotterien: Das Glücksspielmonopol fiel doch nicht. Es kam in Folge zu einer Zahlung der Lotterien an "Orange" über 300.000 Euro für ein Gutachten zu "Responsible Gaming". Das sei übers Wochenende über Google und das Internet erstellt worden. Das Ganze ist an die Lotterien gelangt, zusammen mit einer Rechnung über 300.000 Euro, die im August 2006 den Lotterien zugesandt worden ware. Wallner soll die Zahlung forciert und die Unterschriften des Vorstandes dafür eingeholt haben. Das war wegen der Höhe der Zahlung nötig, führt die Staatsanwältin in ihrer Anklage aus.
Staatsanwältin formuliert die zweite Anklage
Jetzt wird die zweite Anklage gegen Westenthaler und Leo Wallner verlesen. Zunächst betont die Staatsanwältin, Orange und das BZÖ seien sich sehr nahe gestanden, es gab kaum eine Trennung, Mitarbeiter wurden nach Belieben ausgeliehen, der Wahlkampf fürs BZÖ von Orange organisiert.
Staatsanwältin attackiert Westenthaler jetzt härter
"Völlig absurd" nennt die Staatsanwältin das, was nun folgt. Nachdem diese Verträge zustande gekommen waren, zahlte die Republik die Million in 3 Tranchen. Es handelte sich um eine Pauschalförderung an die Vereine dafür, dass sie jungen Talenten die Teinahme an der Challenge ermöglichen. "Das heißt nicht, dass sich die Bundesliga das einstecken kann", führt die Staatsanwältin weiter aus. Und fügt hinzu: "Die Anweisung hat Kornhoff gegeben. Er hat der Buchhaltung gesagt, die Million für den Vergleich zu verwenden." Und weiter: "Kornhoff war aber skeptisch gegenüber dem Vergleich, er wollte ihn nicht und er wollte den Rechtsstreit ausfechten. Er hat sich mitziehen lassen. Urheber dieses ganzen Betruges ist Peter Westenthaler."
Es gab Streit...
Am 7.1. kam es zu einem heftigen Streit zwischen Kornhoff und Westenthaler. Ersterer wollte den Vergleich wiederrufen, da bis dahin keine Komplementärförderung der Republik eingetroffen war. Westenthaler, erläutert die Staatsanwältin weiter, habe Konrhoff daraufhin reinen Wein eingeschenkt und ihm von seinem Plan, die Million im Zusammenhang mit der Challenge 2008 zu verwenden, erzählt. Kornhoff war nervös, ihm war diese Zusage nicht genug und er ließ den Vergleich platzen. Jetzt kommt der ÖFB ins Spiel. Eine direkte Zahlung der Million an die Bundesliga war nicht möglich, zunächst sollte das Geld an den ÖFB bezahlt werden. Der hatte ja bereits einen Fördervertrag mit der Republik zur Challenge 2008. Daher musste die Million zur Komensation der Mehrkosten durch die Challenge als eine pauschale Abgeltung an den bestehenden Vertrag angehängt werden. Die Bundesliga musste einen Vertrag über die Weiterleitung der Million schließen. Der Inhalt: Der ÖFB verpflichtet sich, die Million an die Bundesliga weiterzuleiten. Diese verpflichtet sich, die Million an die Vereine zur Abgeltung der Mehraufwendung weiterzuleiten - Im Wege des Österreicher-Topfs an die 10 Vereine der T-Mobile Bundesliga.
Staatsanwältin: "Westenthaler täuschte!"
Aber Westenthaler täuschte den Aufsichtsrat der Bundesliga, so der Vorwurf. Er habe die Million Euro dafür herangezogen, den Vergleich zu begleichen. Das Geld, so der Vorwurf, habe er nicht wie vorgesehen an die Vereine ausgeschüttet. Er habe gegenüber dem Aufsichtsrat behauptet, einen Vergleich um 1,2 Millionen Euro ausgehandelt zu haben, den sich die Republik durch eine Komplementärförderung von 1 Million Euro quasi selbst zahlen sollte. "Nur: Es gibt diese Komplementärförderung nicht, und es gab sie nie", so die Staatsanwältin. Westenthaler habe stattdessen die Förderung zur Kompensation der Mehrkosten durch die Challenge 2008 herangezogen.
Staatsanwältin am Wort
2003 stand es finanziell schwierig um die Bundesliga. Einerseits wegen der Klage der Republik und andererseits wegen einer Ausgabenexplosion. Diese habe nicht zuletzt Westenthaler mitzuverantworten, so die Staatsanwältin in ihrem Eingangs-Plädoyer. Auch die Mitgliedsvereine waren belastet. Die Challenge 2008 beanspruchte etwa Spieler, die auf Turnieren und Veranstaltungen für die Challenge beschäftigt waren. In dieser Zeit mussten die Vereine trotzdem das Gehalt der Spieler zahlen. Westenthaler sollte also im Sommer 2003 Vergleichsgespräche im Drittschuldnerprozess um die 1,6 Millionen Euro führen. Und er sollte Lobbying betreiben, um den Vereinen eine Förderung zukommen zu lassen, welche die Mehrkosten durch die Challenge kompensieren sollte. Bald zeichnete sich ab, dass dafür 1 Million Euro zur Verfügung stehe. Die Bundesliga sollte das an die Vereine ausschütten, sagt die Staatsanwältin.
Grasser gab grünes Licht
2003 wollte der Bund 1,6 Millionen Euro von der Bundesliga, führt die Staatsanwältin weiter aus. Der FC Tirol ging in Konkurs, die Forderungen des FC Tirols gegen die Bundesliga (Fernsehgelder) wurden daher gepfändet. Die Fernsehgelder hätte die Bundesliga also nicht mehr an den FC Tirol, sondern an die Bundesrepublik ausschütten sollen. Das unterblieb, daher klagte die Republik auf 1,6 Millionen Euro, was die Bundesliga massiv beschädigt hatte. Peter Westenthaler bot sich an, sich beim damaligen Finanzminister Grasser für einen Vergleich einzusetzen. Im Sommer 2003 akzeptierte die Finanzprokuratur einen Vergleich von 1,2 Millionen Euro.
"Österreicher-Topf": Worum es eigentlich geht
Die Staatsanwältin erläutet nun den sogenannten "Österreicher-Topf, der an die 10 Vereine (damals) der Bundesliga Geld ausschütten sollte. Die Menge richtete sich danach, wieviele Nachwuchsspieler in den jeweiligen Vereinen spielten. Im Dezember 2003 bekam Österreich den Zuschlag für die euro 2008. Daher war das ÖFB-Team automatisch qualiziert. Bis dahin sollte eine schlagkräftige Nationalmannschaft stehen. Daher wurde vom öfb die Challenge 2008 ins Leben gerufen. Sie sollte als neues Programm junge österreichische Spieler fördern. Man hat die besten selektiert, einen Challengekader erstellt, die Spieler auf Trainingslager geschickt und Trainings-Turniere eingerichtet. Der Öfb hat mit der Bundesliga, mit dem Ministerium und mit privaten Sponsoren zusammengearbeitet. Finanziert wurde die Challenge zu großem Teil aus eigenen Mitteln und aus Sponsorengeldern. Aber es gab auch eine Förderung von der Republik Österreich, unterschrieben hat das damals Susanne Rieß-Passer. Über fünf Jahre wurden 1,8 Millionen Euro gezahlt, die gesamt vom Öfb in die Challenge 2008 geflossen sind.
Die Staatsanwältin beginnt die Anklage vorzulesen. Es werden zwei Anklagen verhandelt, die bis auf den mitangeklagten Westenthaler nichts gemein haben. Eines um Untreue im Zusammenhang mit einem Gutachten um 300.000 Euro, ein zweites um schweren Betrug im Zusammenhang mit der missbrächlichen Verwendung von 1 million Euro für Schuldentilgung der österreichischen Bundesliga - anstatt wie vorgesehen zur Nachwuchsförderung.
Westenthaler möchte seine Vermögensverhältnisse nicht öffentlich machen. Das Gericht kommt dem nach. Die Auskünfte über das Vermögen Westenthalers liegen dem Gericht vor. Diese werden nicht öffentlich verlesen.
Prozess eröffnet
Der Richter fragt Westenthaler und Kornhoff zu deren persönlichen Daten. Danach wird die Anklage verlesen.
Westenthaler ist mittlerweile eingetroffen, er hat bis jetzt noch nicht gesprochen. Jetzt ist auch der Gerichtssaal gut gefüllt, es sind keine Sitzplätze mehr frei.
Soeben wurden die Zuschauer und Schöffen in den Saal eingelassen. Es herrscht reges Medieninteresse, trotzdem ist noch genug Platz in den Zuschauerreihen frei.
Für Gesprächsstoff vor dem Prozess sorgt eine geplante Verordnung des Justizministeriums, nach der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft geheim gehalten werden können. In einem Bericht des Ö1-Morgenjournals befürchten Rechtsanwälte, dass Staatsanwälte jahrelang ermitteln könnten, ohne dass die Verdächtigen oder ihre Anwälte davon erfahren.
Neben Westenthaler muss sich auch sein damaliger Co-Vorstand Thomas Kornhoff wegen schweren Betrugs verantworten. Ebenso wie Westenthaler will sich Kornhoff "nicht schuldig" bekennen.
OE24 TV Live-Stream
OE24 TV Live-Stream
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden