Weil der OGH es anordnete, muss der Ex-BZÖ-Politiker erneut seine Unschuld beweisen.
Dieses Jahr ist an Peter Westenthaler nicht spurlos vorübergegangen, das sieht man. Der Ex-BZÖ-Politiker erscheint – inzwischen ergraut – am Mittwoch erneut wegen Betrug und Untreue vor dem Richter. Der Oberste Gerichtshof hatte im März den Freispruch gegen „Westi“ aufgehoben.
Der beteuert auch im zweiten Rechtsgang seine Unschuld: „Ich habe nicht ein Mal daran gedacht, jemanden zu täuschen oder zu schädigen“, versichert er.
„Geld hat kein Mascherl“
Beide Anklagepunkte – eine auf einer Scheinrechnung basierende Zahlung der Österreichischen Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ sowie die angeblich missbräuchliche Verwendung einer dem Fußball-Nachwuchs zugedachten Millionen-Subvention an die Fußball-Bundesliga – müssen vom Gericht neuerlich geprüft werden. Verteidiger Thomas Kralik greift zu diesem Zweck auf einen Sager von Frank Stronach zurück: „Geld hat kein Mascherl.“ Für Peter Westenthaler gilt die Unschuldsvermutung.