Verwirrung um Kontaktbeschränkung

Wie viel Personen darf ich im Lockdown jetzt treffen?

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Die Formulierung des Gesundheitsministeriums in der neuen Verordnung lässt einige Fragen weiterhin offen.

Ab Dienstag 0 Uhr ist Österreich wieder im Lockdown. Der Handel und auch die Schulen sperren zu, Ausgangsbeschränkungen gelten wieder rund um die Uhr und soziale Kontakte sollen wieder massiv eingeschränkt werden.

Nachdem die türkis-grüne Bundesregierung am Samstag die Maßnahmen präsentierte, sorgte die Verordnung des Gesundheitsministeriums am Samstag wieder für Verwirrung. Während Bundeskanzler Sebastian Kurz in der Pressekonferenz noch betonte, "niemanden" zu treffen oder sich für die Dauer des Lockdowns eine Bezugsperson zu suchen, wird in der Verordnung geschrieben, dass Treffen mit "einzelnen engsten Angehörigen" bzw. mit "einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird" zulässig sind. Es war am Sonntag nicht klar, ob Kontakte auf "eine einzelne Person" oder einige wenige beschränkt sind. Bis zum Beschluss der neuen Regeln am Abend im Hauptausschuss es Nationalrats soll das geklärt werden.

Verwirrung auch um Sonderbetreuungszeit

Für Verwirrung sorgt auch die Regelung zur Sonderbetreuungszeit für Eltern. Entgegen den bisherigen Annahmen verkündeten Arbeitgebervertreter und das Arbeitsministerium am Sonntag, dass der Lockdown alleine noch keinen Rechtsanspruch von Eltern auf Sonderbetreuungszeit begründet. Der Rechtsanspruch gelte nur, wenn Schulen und Kindergärten komplett geschlossen sind - diese stehen im Lockdown aber zumindest für Betreuung zur Verfügung.

Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern von bis zu vier Wochen wurde nach langem Kampf zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern vereinbart und wird kommende Woche im Nationalrat beschlossen. Den Dienstgebern werden die anfallenden Kosten vom Bund abgegolten. Anschober hatte am Samstagabend noch behauptet, dass der Rechtsanspruch trotz offener Schulen bestehe. Dem widersprach am Sonntag das Arbeitsministerium.
 

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