Keine Belegkontrolle

Rechnungshof: Massive Kritik am Donauinselfest

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Der Rechnungshof kritisiert die Stadt Wien massiv.

Wien. In der Stadt Wien finden jährlich die unterschiedlichsten Veranstaltungen statt, die über verschiedene Förderungen finanziert werden.

Überprüfung zwischen Februar und Mai 2018

Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes Österreich kontrollierten zwischen Februar und Mai 2018 diese Großveranstaltungen. Veranstaltungen im und vor dem Rathaus, wie eines der Aushängeschilder der Stadt Wien, der Life Ball wurde auch unter die Lupe genommen. Der Rechnungshof Österreich überprüfte bei der Stadt Wien Marketing GmbH den Weihnachtstraum, den Silvesterpfad und das Film Festival auf dem Rathausplatz. In Absprache und Abstimmung mit dem Stadtrechnungshof Wien waren der Wiener Eistraum und der Christkindlmarkt davon ausgenommen.

Keine Belegkontrolle beim Donauinselfest

Die Förderungen wurden den jeweiligen Vereinen, die die Veranstaltungen organisieren, übermittelt. Pro Jahr erhielt so der Verein Wiener Kulturservice 1,81 Millionen Euro. Neben dem Donauinselfest organisiert dieser auch weitere Veranstaltungen wie das 1. Mai-Fest im Prater. Das Prüfungsergebnis, der Rohbericht in Bezug auf den Verein Wiener Kulturservice, wurde an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat übermitelt. Die SPÖ Wien als Veranstalter des Donauinselfestes verrechnete dem Verein Wiener Kulturservice in den Jahren 2014 bis 2016 Teile seiner für die Veranstaltung angefallenen Kosten in der Höhe von insgesamt rund 407.000 Euro. Sämtliche Rechnungen des Veranstalters wurden von Seiten des Vereins Wiener Kulturservice beglichen, obwohl die Einhaltung der Förderkriterien der MA 7 nicht erkennbar waren oder zahlreiche weiterverrechnete Kosten nicht ordnungsgemäß belegt waren. Der Verein Wiener Stadtfeste mit Ausnahme des Jahres 2016, erhielt 406.000 Euro für das Wiener Stadtfest und der Verein zur Förderung der Stadtbenutzung erhielt jährlich 453.000 Euro für das Kulturfestival Wienwoche. Dem Gemeinderat legte die Kulturabteilung der Stadt Wien Förderanträge der drei Vereine vor, ohne darin die Förderwürdigkeit zu beurteilen. Die Verwendung der Fördermittel im Sinne der Förderziele waren in vielen Fällen nicht nachvollziehbar oder mangelhaft. Der  Rechnungshof  empfahl  der  Stadt  Wien,  die  einzelnen  abgerechneten Ausgabenpositionen  der  drei  Vereine  umfassend  zu  prüfen.  Im  Falle  einer zweckfremden Verwendung von Fördermitteln wären diese von den Vereinen zurückzufordern.

Hoher Finanzierungsanteil der Stadt Wien - Keine Mieten am Rathausplatz

In den Jahren 2014 bis 2017 fanden am Wiener Rathausplatz insgesamt 83 Veranstaltungen statt. Miete wurde von der Stadt Wien keine eingehoben, obwohl die Stadt für die Instandhaltung des Platzes aufkam. Die Stadt Wien hatte keine Einsicht in die Unterlagen des Veranstalters und konnte daher auch nicht einen allfälligen finanziellen Erfolg einer Veranstaltung feststellen. Im Speziellen und vor allem bei umsatzträchtigen Veranstaltungen zu saisonal günstigen Veranstaltungszeiten, überließ die Stadt Wien den Rathausplatz immer denselben Veranstaltern. Der Gastronomiepartner für das Filmfestival entrichtete ein jährliches Konzessionsentgelt von 240.000 Euro an die Stadt Wien Marketing GmbH. Der Finanzierungsanteil der Stadt Wien lag in den Jahren 2014 bis 2017 zwischen 54,8 und 66,2 Prozent. Der Rechnungshof Österreich wies kritisch auf den hohen Finanzierungsanteil der Stadt Wien für die Veranstaltungsleistungen hin, obwohl insbesondere  die  gastronomische  Bewirtschaftung  der  Veranstaltungen ein zusätzliches Ertragspotenzial bot. Der Finanzierungsanteil der Stadt Wien lag beim Silvesterpfad, der an mehreren Plätzen in der Innenstadt stattfindet, zwischen 77,1 und 81,6 Prozent.

Der Rechnungshof Österreich empfiehlt Mietgeld einzuheben

Der  Rechnungshof  Österreich  empfahl  daher,  für  die  Überlassung  des Rathausplatzes  ein  der  Attraktivität  des  Platzes  adäquates  Mietentgelt einzuheben. Nur Eigenveranstaltungen der Stadt Wien und ihrer Einrichtungen sowie Veranstaltungen, die gemeinsam mit der Stadt oder ihren Einrichtungen abgehalten werden, wären auszunehmen. Zudem empfahl er der Stadt Wien, einen angemessenen Anteil an einem allfälligen finanziellen Erfolg einer Veranstaltung einzufordern.

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