Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wirbel um Maskenpflicht für Schüler: Alles was Sie jetzt wissen müssen

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Wer muss jetzt aller Masken tragen? Wann darf mein Kind den Mund-Nasen-Schutz ablegen? Und wie sehen künftig Pausen aus? Die Antworten auf diese Fragen und noch viele weitere, hat oe24 zusammengefasst.

Am Montag geht es wieder los an Österreichs Schulen. Die Volksschulen und die Unterstufen, sowie die Maturanten kehren wieder in die Klassen zurück. Oberstufen und Berufsschulen bleiben weiter im Distance Learning. Neu ist jetzt allerdings, dass Schüler ab 10 Jahren und auch Lehrer auch im Unterricht Masken tragen müssen.

Gerade für viele Eltern, obwohl nicht selbst betroffen, ein Aufreger. Doch dabei müssen die Kinder die Masken nicht durchgehend aufgesetzt werden. Wann sie den Mundschutz ablegen dürfen, und worauf man sein Kind jetzt vorbereiten muss?  oe24 hat nachgefragt und die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Müssen Schüler wirklich ab 10 Jahren Maske tragen - also auch in der Volksschulen?

Nein, Volksschüler, die bereits 10 sind, sind von der Maskenpflicht befreit. Damit gilt sie eigentlich erst für die Unterstufen.

Müssen Schüler die Masken immer tragen oder können sie auch Pausen einlegen?

Auf oe24-Anfrage hieß es aus dem Bildungsministerium, dass man die Masken "nicht auf Biegen und Brechen" die ganze Zeit tragen müsse. Wenn ein Kind eine Pause von der Maske einlegen will, kann es dies natürlich tun. Allerdings sollte auch hier auf die Umstände geachtet werden. Wenn die Kinder in der Pause in Gruppen zusammensitzen, sollte die Maske getragen werden. Pausen sollten tatsächlich während der Unterrichtsstunde eingelegt werden. Beispielsweise, wenn das Kind ruhig an seinem Platz sitzt. Masken können auch kurz abgenommen werden, wenn man am offenen Fenster steht und genügend Abstand zu anderen hält. Übrigens: im Freien, beim Sportunterricht zum Beispiel, gilt die Maskenpflicht freilich nicht.

Wer achtet darauf, dass die Regeln eingehalten werden?

Allgemein sind die Lehrpersonen angehalten auf die Einhaltung der Maskenpflicht zu achten und die Schüler darauf hinweisen.

Wie sieht es mit der Maskenpflicht bei Lehrern aus? Gibt es auch hier Pausen?

Auch Lehrkörper können unter bestimmten Umständen ihre Masken ablegen. Beispielsweise im Konferenzzimmer, allein im Klassenzimmer oder am Fenster ist es auch den Pädagogen erlaubt, die Maske abzulegen. Der Mund-Nasen-Schutz wird ihnen übrigens vom Ministerium gestellt. Insgesamt 6,5 Millionen FFP2-Masken wurden so schon für die 123.000 Lehrpersonen in Österreich ausgeliefert.

Wie sehen die Pausen aus? Sind sie gestaffelt?

Um eine riesige Ansammlung an Schülern zu vermeiden, wurde oft von gestaffelten Pausen gesprochen. Eine einheitliche Vorgabe vom Ministerium dazu gibt es nicht, allerdings können gestaffelte Pausen wohl nur in Volksschulen umgesetzt werden. Aufgrund des Stundenplans und verschiedener Lehrpersonen ist dies in den Unterstufen wohl hinfällig sein. Hier soll dann die Gangaufsicht in Form eines Lehrers darauf achten, dass die Maskenpflicht und die Abstandsregeln eingehalten werden.

Wie oft muss/soll in den Klassen gelüftet werden?

Grundsätzlich wird empfohlen, die Klassenzimmer drei Mal in der Stunde, also alle 15 bis 20 Minuten durchzulüften. Dabei reicht es die Fenster zwei bis drei Minuten zu öffnen. Laut einer Studie hessischer Wissenschaftler sei das Stoßlüften ohnehin um Vielfaches wirksamer als Luftfiltergeräte. " Als wesentliches Resultat zeigte sich, dass die Stoßöffnung aller Fenster über drei Minuten bei Außentemperaturen von 7 bis 11 Grad Celsius die eingebrachte Konzentration an Aerosolen bis zu 99,8 Prozent senkte", heißt es in der Mitteilung der THM in Gießen zu der Analyse. Mit vier mobilen Luftfiltergeräten in dem Raum sei nach etwa 30 Minuten eine um 90 Prozent verringerte Konzentration gemessen worden.

Haben Eltern, die gegen Maskenpflicht sind, das Recht ihr Kind aus der Schule zu nehmen?

Nein. Da, die Schulpflicht weiterhin gilt, können Eltern ihre Kinder nicht einfach zu Hause lassen. Allerdings wurde bereits vor Monaten eine Option für besonders gefährdete Personen eingeführt. So dürfen Kinder, die zur Risikogruppe gehören oder die mit jemandem, der zur Risikogruppe gehört, zusammenleben mittels ärztlichen Attests zurück ins Home Schooling.

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