Nationalrat

Zahlreiche Beschlüsse in Marathonsitzung

Teilen

Vor seiner Auflösung beschloss das Parlament noch einige Materien - darunter die Ökostrom-Novelle und das neue Anti-Doping-Gesetz.

Am Dienstagabend ist vom Nationalrat das neue Anti-Doping-Gesetz mit schärferen Strafbestimmungen beschlossen worden. Explizit mit einbezogen werden auch Blut- und Gendoping. Der Grundsatz, dass der dopende Sportler selbst straffrei bleibt, gilt jedoch weiter.

Anti-Doping
Gerichtlich strafbar soll weiterhin nur sein, wer Doping bei einer anderen Person anwendet oder auf der Verbotsliste stehende Substanzen in Verkehr bringt. Um der besonderen Gefährlichkeit von Anabolika, Hormonen und Stimulanzien Rechnung zu tragen, soll auch schon das bloße "Vorrätighalten" (Besitzen mit dem Vorsatz, dass sie in Verkehr gesetzt oder angewendet werden) strafbar sein. Ferner wird mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Unabhängige Doping-Kontrolleinrichtung die Namen der wegen eines Dopingvergehens gesperrten Sportler veröffentlichen kann.

Mehr Ökostrom
Beschlossen wurde auch die Novelle des Ökostromgesetzes. Damit sollen jährlich 21 Mio. Euro für neue Ökostromanlagen zur Verfügung stehen, 4 Mio. Euro mehr als bisher. Die garantierte Dauer der Einspeistarife wird von 11,25 auf bis zu 20 Jahre angehoben. Bezahlt wird das von den Haushalten, Wirtschaft und Industrie über einen Zuschlag zur Stromrechnung. Gefördert werden u.a. Solar-, Wind-und Kleinwasserkraftwerke sowie die Stromerzeugung aus der Ablauge der Papierindustrie. Die Mehrkosten für den Durchschnittshaushalt steigen mit der Novelle von 35 auf bis zu 48 Euro jährlich.

Arbeitszeit der Spitalsärzte
Auch eine bessere Durchsetzbarkeit der Arbeitszeitregeln für Spitalsärzte wurde abgesegnet. Bisher war es bei den ausgegliederten Spitalsholdings nicht möglich zu strafen, mit der Novelle gilt die Holding als Beschäftiger und ist damit verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitszeiten. Damit wird die Arbeitszeitaufzeichnung für jeden einzelnen Arbeitnehmer Pflicht. Damit wird umgangen, dass es wie bisher oft nur eine Strafe pro Spital gibt.

An den maximalen Dienstzeiten ändert das Gesetz nichts. So bleibt es möglich, in einzelnen Wochen bis zu 72 Stunden zu arbeiten. Einzelne Dienste sind mit 32 Stunden limitiert. Ausnahmen sind die Wochenenddienste (mit Bereitschaft- und Ruhezeiten), die bis zu 49 Stunden am Stück dauern können.

Neue Klassenschülerhöchstzahl
Ebenfalls vom Nationalrat abgesegnet wurde die gesetzliche Feschreibung der neuen Klassenschülerhöchstzahl. In Zukunft beträgt der Richtwert für die maximale Zahl von Schülern in einer Volksschulklasse sowie in Klassen der Hauptschulen, der Polytechnischen Schulen und der Unterstufenklassen einer AHS 25. In der Oberstufe einer AHS soll die Klassenschülerhöchstzahl von 30 nicht überschritten werden. Darüber hinaus sieht die Novelle Sprachförderkurse auch an Hauptschulen und Polytechnischen Schulen vor. In der Oberstufe der Volksschule sowie in der Hauptschule wird ein neuer Pflichtgegenstand "Geschichte und politische Bildung" etabliert.

Bildungsstandards
Das österreichische Schulwesen erhält Bildungsstandards. Das hat der Nationalrat Dienstabend beschlossen. Die Standards sollen festlegen, welche Kompetenzen ein Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt haben soll. Zur Gänze eingeführt werden sie ab 2012 in den Fächern Deutsch, Mathematik (vierte und achte Schulstufe), Englisch sowie in den Naturwissenschaften (achte Schulstufe). Dann sollen jedes Jahr die Kompetenzen von jeweils rund 30 Prozent der Schüler der jeweiligen Stufe abgetestet werden. Für die Schüler und ihre Lehrer hat das Abschneiden aber keine direkten Konsequenzen. Die Grünen lehnten diese Standards ab, die anderen Parteien waren aber dafür.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.