Vor seiner Auflösung beschloss das Parlament noch einige Materien - darunter die Ökostrom-Novelle und das neue Anti-Doping-Gesetz.
Am Dienstagabend ist vom Nationalrat das neue Anti-Doping-Gesetz mit schärferen Strafbestimmungen beschlossen worden. Explizit mit einbezogen werden auch Blut- und Gendoping. Der Grundsatz, dass der dopende Sportler selbst straffrei bleibt, gilt jedoch weiter.
Anti-Doping
Gerichtlich strafbar soll weiterhin nur sein, wer
Doping bei einer anderen Person anwendet oder auf der Verbotsliste stehende
Substanzen in Verkehr bringt. Um der besonderen Gefährlichkeit von
Anabolika, Hormonen und Stimulanzien Rechnung zu tragen, soll auch schon das
bloße "Vorrätighalten" (Besitzen mit dem Vorsatz, dass
sie in Verkehr gesetzt oder angewendet werden) strafbar sein. Ferner wird
mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Unabhängige
Doping-Kontrolleinrichtung die Namen der wegen eines Dopingvergehens
gesperrten Sportler veröffentlichen kann.
Mehr Ökostrom
Beschlossen wurde auch die Novelle des
Ökostromgesetzes. Damit sollen jährlich 21 Mio. Euro für neue
Ökostromanlagen zur Verfügung stehen, 4 Mio. Euro mehr als bisher. Die
garantierte Dauer der Einspeistarife wird von 11,25 auf bis zu 20 Jahre
angehoben. Bezahlt wird das von den Haushalten, Wirtschaft und Industrie
über einen Zuschlag zur Stromrechnung. Gefördert werden u.a. Solar-,
Wind-und Kleinwasserkraftwerke sowie die Stromerzeugung aus der Ablauge der
Papierindustrie. Die Mehrkosten für den Durchschnittshaushalt steigen mit
der Novelle von 35 auf bis zu 48 Euro jährlich.
Arbeitszeit der Spitalsärzte
Auch eine bessere
Durchsetzbarkeit der Arbeitszeitregeln für Spitalsärzte wurde abgesegnet.
Bisher war es bei den ausgegliederten Spitalsholdings nicht möglich zu
strafen, mit der Novelle gilt die Holding als Beschäftiger und ist damit
verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitszeiten. Damit wird die
Arbeitszeitaufzeichnung für jeden einzelnen Arbeitnehmer Pflicht. Damit wird
umgangen, dass es wie bisher oft nur eine Strafe pro Spital gibt.
An den maximalen Dienstzeiten ändert das Gesetz nichts. So bleibt es möglich, in einzelnen Wochen bis zu 72 Stunden zu arbeiten. Einzelne Dienste sind mit 32 Stunden limitiert. Ausnahmen sind die Wochenenddienste (mit Bereitschaft- und Ruhezeiten), die bis zu 49 Stunden am Stück dauern können.
Neue Klassenschülerhöchstzahl
Ebenfalls vom
Nationalrat abgesegnet wurde die gesetzliche Feschreibung der neuen
Klassenschülerhöchstzahl. In Zukunft beträgt der Richtwert für die maximale
Zahl von Schülern in einer Volksschulklasse sowie in Klassen der
Hauptschulen, der Polytechnischen Schulen und der Unterstufenklassen einer
AHS 25. In der Oberstufe einer AHS soll die Klassenschülerhöchstzahl von 30
nicht überschritten werden. Darüber hinaus sieht die Novelle
Sprachförderkurse auch an Hauptschulen und Polytechnischen Schulen vor. In
der Oberstufe der Volksschule sowie in der Hauptschule wird ein neuer
Pflichtgegenstand "Geschichte und politische Bildung" etabliert.
Bildungsstandards
Das österreichische Schulwesen erhält
Bildungsstandards. Das hat der Nationalrat Dienstabend beschlossen. Die
Standards sollen festlegen, welche Kompetenzen ein Schüler zu einem
bestimmten Zeitpunkt haben soll. Zur Gänze eingeführt werden sie ab 2012 in
den Fächern Deutsch, Mathematik (vierte und achte Schulstufe), Englisch
sowie in den Naturwissenschaften (achte Schulstufe). Dann sollen jedes Jahr
die Kompetenzen von jeweils rund 30 Prozent der Schüler der jeweiligen Stufe
abgetestet werden. Für die Schüler und ihre Lehrer hat das Abschneiden aber
keine direkten Konsequenzen. Die Grünen lehnten diese Standards ab, die
anderen Parteien waren aber dafür.