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Unsere Tiere

Hinter den Kulissen des AMA Gütesiegels

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In Österreich werden jährlich über 5 Millionen Schweine geschlachtet. In Schweinefabriken ist der Umgang mit den Tieren vollautomatisiert: von der Luftzufuhr über die Nahrung bis zur Entfernung der Gülle. 

Der Mensch ist eigentlich nur noch dafür zuständig, das Funktionieren der Maschinen zu überwachen. Für kranke Tiere gibt es keine tierärztliche Untersuchung. Wenn sie sterben, werden ihre Körper – vorausgesetzt ihr Tod fällt bei einem Kontrollgang überhaupt auf – entfernt und entsorgt.

Was sind also die Mindestanforderungen für die Haltung von Schweinen?

Bei der Haltung auf Vollspaltenböden muss je nach Größe und Alter der Schweine auf eine maximale Spaltenbreite die zwischen 10 und 20mm liegt und einer minimalen Auftrittsbreite die zwischen 50 und 80mm liegt unterschieden werden. Der Boden der Schweinebuchten ist also mit harten Betonspalten vollständig durchzogen, durch die Kot und Urin nach unten durchfallen und auf denen die Schweine ständig leben und auch schlafen müssen. Stroh-Einstreu ist dann nicht mehr möglich, weil sie die Spalten verkleben würde. Laut einer Studie von 2016 hatten 92 % der untersuchten Schweine schmerzhafte Gelenksentzündungen entwickelt.

Die Haltung von Schweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich ist seit der Tierschutznovelle verboten. Diese Bestimmung gilt ab 2023 für Neu- und Umbauten und ab 2040 für alle Schweinebetriebe. Das Dänische System wird aber so interpretiert, dass es eine strukturierte Vollspaltenbucht mit Funktionsbereich ist und daher grundsätzlich erlaubt bleibt. D.h. alle Neu- und Umbauten müssen ab 2023 zumindest ein Dänisches System haben. Das dänische System schreibt einen „Liegebereich“ vor, in dem nur noch halb so viele Spalten wie bisher erlaubt sind. Diese Neuregelung schließt aber wiederum die essentielle Strohliegeflächen die Schweine benötigen würden aus.

Eine Anbindehaltung ist bei Schweinen verboten und das Stallklima muss durch eine natürliche oder mechanische Lüftungsanlage geregelt werden. Die Ställe, sofern sie keinen Zugang ins Freie ermöglichen, müssen lediglich transparente oder offene Flächen aufweisen, die 3% der Stallbodenfläche ausmachen. Andauernder oder plötzlicher Lärm ist zu vermeiden und der Lärmpegel darf 85 dBA nicht überschreiten. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass die Schweine ständigen Zugang zu ausreichenden Materialien haben die sie bekauen, untersuchen und bewegen können. Fraglich ist, ob das kontrolliert wird.

Bei Gruppenhaltung sind geeignete Maßnahmen erlaubt, um Aggressionen in der Gruppe zu beschränken. Diese zulässigen Eingriffe sind die Verkleinerung der Eckzähne und das Kupieren der Schwänze. Dies ist auch ohne Betäubungsmittel oder Nachsorge erlaubt. In Österreich ist die betäubungslose Ferkelkastration nach der 1. Tierhaltungsverordnung sogar ausdrücklich erlaubt. Obwohl bereits umfassend anerkannt ist, dass die betäubungslose Kastration auch von erst wenige Tage alten Ferkeln extrem schmerzhaft ist, wird dies in der Praxis durch die Verabreichung eines Analgetikums umgesetzt. Der enorme Akutschmerz der Operation selbst kann mit diesen Schmerzmitteln jedoch keineswegs ausgeschaltet werden.

Die in der Tierhaltungsverordnung vorgeschriebenen Betäubungsmaßnahmen sind laut Vier Pfoten nicht akzeptabel.

Pro Jahr werden überdies so gut wie alle 2,7 Millionen männlichen Ferkel in Österreich in den ersten Tagen ihres Lebens ohne entsprechend wirksamer Betäubung kastriert. 

1. Methode: Inhalationsnarkose Mittel CO2

Die CO2-Narkose ist aus Tierschutzgründen abzulehnen. Der Grund liegt in der äußerst belastenden Einleitungsphase, denn CO2 ruft erstickungsähnliche Anfälle, Störungen der Atmung und negative Reaktionen der Tiere hervor. Hinzu kommen der unsichere Sitz der Narkosegeräte und die relativ hohe Mortalitätsrate von Tieren.

2. Methode: Lokalanästhesie

Bei der Lokalanästhesie wird etwa zehn Minuten vor dem Eingriff ein Lokalanästhetikum in beide Hoden und in den Samenstrang injiziert. Dazu sind häufig mehrere Injektionen notwendig, die äußerst schmerzhaft und belastend für die Tiere sind. Experten gehen davon aus, dass die Tiere bei dem Nadelstich in die Hoden in ähnlichem Maße Schmerzen erleiden wie bei einer betäubungslosen Kastration. Die Wirkung der Schmerzminderung durch das Mittel wird zudem als nicht ausreichend für die Hodenentfernung bewertet. Die Lokalanästhesie ist in den meisten Ländern, inkl. Deutschland, noch kein anerkanntes, legales Verfahren.

3. Methode: Ausschließliche Anwendung von Schmerzmitteln

Eine Kastration ohne Betäubung, nur mit Schmerzmittelgabe ist aus Tierschutzsicht nicht akzeptabel, da der größte Schmerz während des Eingriffs nicht ausgeschaltet wird.

Weitere Haltungsbedingungen

Der Platzbedarf der Schweine richtet sich nach der Anzahl an Schweinen pro Bucht und des Gewichts des Schweines. Pro Schwein muss, je nach Gruppengröße und Gewicht zwischen 0,95m2 bis 2,05 m2 uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche gewährleistet werden.

98 Prozent des österreichischen Schweinefleisches stammen aus konventioneller Tierhaltung, das bedeutet, es werden im überwiegenden Teil der Fälle alleine diese gesetzlichen Mindeststandards erfüllt. Das betrifft auch das Standard-AMA-Gütesiegel

Absolute Unzulänglichkeit des AMA-Gütesiegels

Eines der bekanntesten Gütesiegel bei Lebensmittel in Österreich ist das AMA-Gütesiegel. Da es kaum über die gesetzlichen Kriterien hinausgeht ist es aus Tierschutzsicht völlig ungenügend. Erlaubt sind Vollspaltenböden und betäubungslose Ferkelkastration, es gibt keine verpflichtende Einstreu oder Auslauf bzw. einen Außenklimabereich.

Das für österreichisches Schweinefleisch am häufigsten verwendete AMA-Gütesiegel geht über die gesetzlichen Vorgaben zur Schweinehaltung kaum hinaus. Bio Austria sowie auch das AMA-Biosiegel und AMA+Tierwohl bedeuten Verbesserungen fürs Tier, wenn auch keine hohen Tierwohl-Standards in allen Bereichen.
VIER PFOTEN hat zusammen mit dem Konsumentenschutz der AK Oberösterreich verschiedene Kennzeichnungen von Schweinefleisch unter die Lupe genommen.

Hinter den Kulissen des AMA Gütesiegels
© VIER PFOTEN | Arbeiterkammer Oberösterreich

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Vollspaltenböden zwar in der Bio-Haltung, bei AMA+Tierwohl und weiteren untersuchten Tierwohlsiegeln verboten sind, jedoch betrifft das nur zwei Prozent der Schweine in Österreich. Alarmierend ist, dass die betäubungslose Ferkelkastration auch in der Bio-Haltung noch nicht explizit verboten ist. Alleine die Tierwohl-Gütesiegel „Tierwohl verbessert“ und „Tierwohl-kontrolliert“ der Gesellschaft Zukunft Tierwohl und „Tierschutz-kontrolliert“ von VIER PFOTEN schließen diese grausame Praxis aus.

Hinter den Kulissen des AMA Gütesiegels
© VIER PFOTEN | Arbeiterkammer Oberösterreich

Die meisten Tierwohlgütesiegel garantieren Tierwohl-Standards nur bei der Haltung und inkludieren weder Transport noch die Schlachtung, obwohl gerade diese sehr heikel sind und erhebliche Stressfaktoren für die Tiere darstellen. Beim „Tierschutz-kontrolliert“-Gütesiegel werden neben Tierwohl-Kriterien bei der Haltung daher auch strenge Richtlinien beim Transport und der Schlachtung gefordert und kontrolliert.

Unsere Tiere – Das große oe24.TV-Tierschutzmagazin von Sonntag, 30. Oktober 2022, hier in voller Länge sehen.

Nächste Ausgabe Unsere Tiere: 06.November 2022, 18:30 Uhr.

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