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Unsere Tiere

Vollspaltenboden bleibt – Rückschritt statt Reform

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Am 13. Mai 2025 hat der Nationalrat eine Novelle zum Tierschutzgesetz beschlossen, die schwerwiegende Folgen für Millionen Schweine in Österreich hat.  

Entgegen der ursprünglichen Pläne wird der unstrukturierte Vollspaltenboden nicht verboten, sondern bleibt weiterhin erlaubt – und das voraussichtlich noch bis mindestens 2060.

Kein Fortschritt fürs Tierwohl

Ursprünglich war mit Juli 2022 ein Verbot dieser Haltungsform beschlossen worden – mit Übergangsfristen bis 2040. Schweine sollten ab diesem Zeitpunkt nicht länger gezwungen sein, ihr gesamtes Leben auf hartem Beton mit Spalten zu verbringen – ohne Stroheinstreu, ohne getrennte Liege- und Kotbereiche. Doch dieses Verbot wurde nun aufgehoben.

Stattdessen sieht die neue Regelung nur oberflächliche Anpassungen vor: Ab 2029 sollen Schweine minimal mehr Platz erhalten – gerade einmal 10 % mehr Fläche pro Tier – und Zugang zu sogenanntem organischen Beschäftigungsmaterial wie Hanfseile oder Holzstücke. Von verpflichtender Stroheinstreu ist keine Rede mehr. Auch die vergrößerten Gruppenbuchten bringen keine Verbesserung, da die Zahl der Tiere pro Bucht ebenfalls erhöht wurde. Unterm Strich bedeutet das: keine strukturelle Änderung, kein echter Fortschritt für das Tierwohl.

Besonders umstritten: Für Betriebe, die zwischen 2018 und 2022 in Vollspaltenställe investiert haben, wurden großzügige Übergangsfristen geschaffen – bis zu 16 Jahre lang dürfen sie weiter wie bisher wirtschaften. Der unstrukturierte Vollspaltenboden bleibt damit de facto bis 2060 gesetzlich verankert.

Tierschutz-Ziel verfehlt: Neue Regelung sorgt für Empörung bei VGT und Bevölkerung 

Tierschutzorganisationen wie der VGT sprechen von einem massiven Rückschritt. DDr. Martin Balluch, Obmann des VGT, sagt wörtlich: „Das ist kein erster Schritt in die richtige Richtung, sondern eine Kampfansage an den Tierschutz.“ Die Regierung ignoriere damit nicht nur das Staatsziel Tierschutz, sondern auch den Willen der Bevölkerung: Laut Umfragen wollen über 90 % der Menschen in Österreich, dass Schweine auf Stroh gehalten werden.

Unsere Tiere – Das große oe24.TV-Tierschutzmagazin von Sonntag, 18.05.2025, hier in voller Länge sehen. Nächste Ausgabe Unsere Tiere: 25.05.2025, 18:30 Uhr      

Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits im Jänner 2024 festgestellt, dass die alten Übergangsfristen zu lang waren und den Tierschutz zu wenig berücksichtigten. Nun prüft der VGT erneut eine Verfassungsklage gegen die Novelle – mit dem Ziel, den Tierschutzgedanken endlich durchzusetzen.

Bis dahin bleibt der Vollspaltenboden Realität. Für die Schweine bedeutet das: weiterhin harte Böden, kein Strohbett, kein Platz zum Leben. Und für den Tierschutz in Österreich – ein herber Rückschlag.

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