Wahl-Video

Sigi Maurer antwortet ihren Hatern

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Die ehemalige Nationalratsabgeordente Sigi Maurer rechnet mit ihren Hatern im Netz ab.

Die ehemalige Grün-Abgeordnete Sigrid Maurer polarisiert wie fast keine andere Politikerin in Österreich. Spätestens seit der sogenannten „Bierwirt-Causa“ ist sie landesweit bekannt und eine Vorreiterin im Kampf gegen Hass im Netz.
 

Kampf gegen Hass im Netz

In einem Wahl-Video für die Grünen teilt die gebürtige Tirolerin nun gegen ihre Hater aus. „Ich weiß schon: Ich soll mich erschießen. Ich gehöre an den Eierstöcken aufgehängt. Ich soll vergewaltigt werden“, zitiert die 34-Jährige Hass-Botschaften gegen ihre Person.
 
 
„Lieber Hater im Internet: Ich muss euch leider enttäuschen. Ihr bekommt mich nicht still. Ich werde weiterhin laut meine Meinung sagen und ich werde weiterhin dafür kämpfen, dass Betroffene im Netz sich rechtlich wehren können“ so Maurer weiter. Zum Schluss ruft die Grünen-Kandidatin dann noch dazu auf, am Sonntag für die Grünen zu wählen. „Wählt die Grünen wieder rein. Für ein besseres Klima – auch im Netz“.
 

Craft-Beer-Prozess

Am Wiener Landesgericht wird derzeit erneut in der „Bierwirt-Causa“ verhandelt. Die Hintergründe des Verfahrens sind bekannt: Maurer veröffentlichte am 30. Mai 2018 via Twitter eine private Facebook-Nachricht, die sie tags zuvor vom Account des Bierwirts bekommen hatte. Sie habe diese Nachricht "nicht so stehen lassen" wollen, rechtfertigte sich Maurer dazu nun vor Richter Hartwig Handsur. Der Inhalt war grob obszön, außerdem sei sie wenige Stunden vor Erhalt der Nachricht an dem Lokal vorbeigegangen und von dem draußen stehenden Betreiber und zwei anderen Männern "blöd angeredet" worden. Ähnliches sei in der Vergangenheit öfters passiert, sie habe am Weg zur Arbeit täglich das Lokal passiert. "Es ist dort so, dass man angestarrt wird als Frau, angepöbelt wird", berichtete Maurer. Weil sie keine rechtliche Möglichkeit sah, gegen die obszönen Anzüglichkeiten vorzugehen, habe sie diese publik gemacht.
 
Im ersten Rechtsgang war Maurer im vergangenen Oktober vom Wiener Landesgericht wegen übler Nachrede zu einer Strafe von 3.000 Euro verurteilt worden. Weitere 4.000 Euro für die "erlittene Unbill" sollten an den Kläger gehen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob diese Entscheidung jedoch auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an.
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