Keine Ausnahme bei Haftbefehl:

Assange darf nicht zu Beerdigung

Teilen

Wikileaks-Gründer hatte um Polizeigeleit gebeten.

Schwedens Justiz lässt Wikileaks-Gründer Julian Assange nicht zu einer Beerdigung gehen. Assange hatte einen Antrag gestellt, den Haftbefehl gegen ihn auszusetzen, damit er am kommenden Montag die Beisetzung eines Freundes in London besuchen kann, wie die Anklagebehörde am Freitag mitteilte. Der Antrag sei abgelehnt worden, weil das schwedische Gesetz keine Ausnahmen bei Haftbefehlen vorsehe.

Laut einer Twitter-Nachricht von Wikileaks hatte Assange um Polizeigeleit zur Beerdigung des Direktors des Zentrums für Investigativen Journalismus, Gavin MacFadyen, gebeten.

Der australische Gründer der Enthüllungsplattform lebt seit 2012 in Ecuadors Londoner Botschaft, um sich einer Auslieferung nach Schweden zu entziehen. Dort werden ihm sexuelle Vergehen vorgeworfen. Assange befürchtet, dass er in die USA ausgeliefert und dort wegen Enthüllungen von Wikileaks verurteilt werden könnte.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten