Menschen sollen auf nicht notwendige Reisen verzichten. Die Quarantänepflicht gilt dann im Grundsatz für alle bayerischen Rückkehrer.
Ab kommendem Montag gelten bei der Einreise aus ausländischen Corona-Risikogebieten nach Bayern verschärfte Quarantänevorschriften. Quarantänepflicht gilt dann im Grundsatz für alle bayerischen Rückkehrer, die sich länger als 24 Stunden in Tirol oder einem anderen Risikogebiet aufgehalten haben, ebenso für alle Ausländer, die länger als 24 Stunden in Deutschland bleiben. Bisher war die Schonfrist doppelt so lang.
Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) betonte am Freitag, dass Fahrten zum Einkaufen oder Arztbesuche weiter möglich sein sollen. "Gleichwohl ruft das bayerische Gesundheitsministerium dazu auf, auf unnötige Reisen zu verzichten und Kontakte wo immer möglich zu beschränken."
Der Bund hat als Grundlage den 16 deutschen Bundesländern eine sogenannte Musterverordnung vorgelegt. Rechtlich umgesetzt werden muss das aber von den jeweiligen Landesregierungen. "Im Wesentlichen hat die bayerische Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) die Vorgaben der Musterverordnung umgesetzt", sagte Huml. "Allerdings gibt es in Bayern weiterhin eine regelmäßige Testpflicht für Grenzgänger."
Das bedeutet, dass Pendler und andere Menschen, die von Berufs wegen in ein Nachbarland fahren, sich jede Woche testen lassen müssen. Ausgenommen von den Quarantäne-Vorschriften sind unter anderem Soldaten aus NATO-Staaten und hochrangige Diplomaten.
"Handeln Sie umsichtig, beschränken Sie Ihre Kontakte und überlegen Sie, welche Reisen und Ausflüge wirklich notwendig sind", appellierte die CSU-Politikerin an die Bürger. "Nur gemeinsam können wir das Virus über den Winter in Schach halten."