''Beleidigung, Nötigung und Wahlbehinderung''

Deutschland: Wählerin mit Kopftuch abgewiesen

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Vorwürfe lauten auf Beleidigung und Wahlbehinderung sowie Nötigung.  

Im Fall einer in einem Wahllokal im nordrhein-westfälischen Bergheim abgewiesenen Wählerin mit Kopftuch hat der Zentralrat der Muslime (ZMD) Strafanzeige bei der Kölner Staatsanwaltschaft erstattet. Die Anzeige wegen Beleidigung, Wahlbehinderung und Nötigung richte sich gegen Unbekannt, teilte der ZMD am Donnerstag in Köln mit. Die Situation im Wahllokal sei für die Betroffene "in hohem Maße demütigend" gewesen.

Kopftuch und Mundschutz

Eine Wahlhelferin hatte die Frau, die ein Kopftuch und einen Mundschutz trug, bei der Bundestagswahl vor eineinhalb Wochen abgewiesen. Bei einem "bedauerlichen Vorfall" sei ihr zunächst das Wahlrecht unter Hinweis auf das Verhüllungsverbot verwehrt worden, erklärte die Kreisstadt daraufhin in einer Stellungnahme. Erst nach einer Beschwerde der Frau bei der Wahlleitung und einer Anweisung des Rathauses habe sie ihre Stimme abgeben können.

"Wir haben rechtliche Schritte eingeleitet, um diesen Skandal rechtlich untersuchen zu lassen", erklärte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek. Der ZMD forderte die Bergheimer Verwaltung außerdem dazu auf, Auskunft darüber zu geben, wie es trotz Wahlhelferschulungen "zu einem solch diskriminierenden, antimuslimischen und demokratieschädigenden Verhalten gegenüber muslimischen Frauen kommen konnte".

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