Das vorgeschlagene Strafmaß liegt zwischen 18 und 30 Monaten.
Die Diebe des Schriftzugs "Arbeit macht frei" aus der KZ-Gedenkstätte Auschwitz sollen bis zu zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft in Krakau erklärte am Donnerstag, die drei angeklagten Polen seien auf dieser Basis zu einer Einigung bereit, so dass ein Prozess nicht mehr notwendig würde. Demnach soll das Strafmaß von 18 bis zu 30 Monaten reichen. Ein Termin für den Gerichtsentscheid wurde vorerst noch nicht genannt.
Der fast fünf Meter lange und 30 Kilogramm schwere Schriftzug wurde in der Nacht zum 18. Dezember von Dieben entfernt und in drei Teile zerschnitten. Die Bruchstücke wurden kurze Zeit später im Norden Polens sichergestellt. Insgesamt fünf geständige Polen wurden festgenommen. Als Auftraggeber für den Diebstahl gilt ein 34-jähriger Schwede, der zurzeit in Stockholm in Haft sitzt. Polen hat seine Auslieferung beantragt.