Ohne Grund Daten zu speichern ist nicht rechtens, urteilt der Gerichtshof.
Weil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung "sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben" zulasse. Ausnahmen seien nur bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Straftaten möglich.
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