Nach Klage von Max Schrems

EuGH kippt Datenschutzabkommen zwischen EU und USA

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Die Übermittlung von personenbezogenen Daten, etwa über Facebook, entspricht nicht den Anforderungen des Unionsrechts

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag das 2016 beschlossene Datenaustauschabkommen "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA gekippt. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten, etwa über Facebook, entspreche nicht den Anforderungen des Unionsrechts, erklärte der EuGH in seinem Urteil.
 
Hintergrund ist ein Rechtsstreit (C-311/18) zwischen dem österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems und Facebook Irland, dem Europa-Sitz des Unternehmens. Schrems beanstandete, dass Facebook in den USA, seinem Hauptsitz, dazu verpflichtet ist, US-Behörden wie der NSA und dem FBI die Daten zugänglich zu machen - ohne dass Betroffene rechtlich dagegen vorgehen können. Er fordert daher den Stopp der Datenübertragung zwischen Facebook Irland und Facebook Inc. in den USA.
 
Auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln (SSC) können Nutzerdaten von EU-Bürgern aber weiterhin in die USA und andere Staaten übertragen werden, urteilten die Luxemburger Richter.
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